Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE "Kein militärischer Bundeswehreinsatz im Innern" (Drs. 5/1888) spricht in der Überschrift von „militärischen Einsätzen“, bezieht sich aber dann im Text auf einen prominenten Fall der Amtshilfe durch die Bundeswehr, nämlich den Einsatz von Sanitätern aber auch Tornado-Flugzeugen beim Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm im Jahr 2007. Eine unseriöse, aber offensichtlich bewusste Vermischung von Sachlagen.
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V, Dr. Norbert Nieszery, klärte diesen sachlichen Fehler dann auch auf, indem er darauf verwies, dass es beim Weltwirtschaftsgipfel darum ging, durch die Bundeswehr Leistungen zu erbringen, die von Art und Umfang die Möglichkeiten der Landespolizei überstiegen. Um so deutlicher betonte Nieszery, der ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses, dass die Sozialdemokraten einer Verfassungsänderung zugunsten eines militärischen Bundeswehreinsatzes im Innern niemals zuzustimmen würden: „Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern hält fest an der strikten Trennung zwischen polizeilichen Aufgaben und der Aufgabe der Landesverteidigung. Während Landes- und Bundespolizei gemeinsam die innere Sicherheit und die innere Ordnung unserer Gesellschaft sichern, ist die Bundeswehr für die Verteidigung gegen Angriffe von außen zuständig. Dazwischen liegt eine klare verfassungsrechtliche Grenze,“ so Nieszery.
Der LINKE-Politiker Peter Ritter versuchte zwar angesichts der durchaus eigenständigen Positionen der Koalitionspartner zum Thema, einen Keil zwischen sie zu treiben, stieß dabei aber auf Granit und bekam auch von der FDP-Fraktion einen Korb, der er "Pustebäckchen-Opposition" vorwarf..
„Um unsere Grundposition, Sicherheit nicht gegen Freiheit auszuspielen, selbstbewusst nach außen zu tragen, brauchen wir keine Aufforderung der LINKEN. Und ich wiederhole: Mit uns wird es keine Zustimmung für eine Grundgesetzänderung zugunsten eines militärischen Bundeswehreinsatzes im Innern geben“, so Nieszery am Ende der Debatte.