Der Landtag hat heute fraktionsübergreifend in zweiter Lesung einem Gesetzentwurf (Drs. 5/1489, Drs. 5/661, Drs. 5/2298) zugestimmt, der die Rahmenbedingungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land wesentlich verbessern wird. Die drei wichtigsten Punkte bestehen darin, dass zum ersten die Möglichkeit eröffnet wird, auch über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum 67. Lebensjahr aktiven Dienst zu leisten. Zum Zweiten können nun Kinder nicht erst mit Vollendung des 11., sondern bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Jugendabteilung aufgenommen werden. Zum Dritten gibt es jetzt verbindliche Regelungen für die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters.
Für den SPD-Kommunalexperten Heinz Müller verbessert die Gesetzesänderung die rechtliche Grundlage für die Freiwilligen Feuerwehren im Land erheblich. Insbesondere die Veränderungen der Altersgrenzen leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Milderung der personellen Engpässe bei vielen Feuerwehren. Speziell bei der Aufnahme von Kindern in die Jugendabteilungen sei es aber nötig, dass die Verantwortlichen fortgebildet würden. Gemeinsam mit der Landesfeuerwehrschule in Malchow müssten nun kindgerechte Angebote entwickelt werden.
Peter Ritter (DIE LINKE) bezeichnete das Gesetzgebungsverfahren zwar als „unendliche Geschichte“, resümierte allerdings: „Was lange währt wird gut!“ Für Gino Leonhard (FDP) kommt es nun darauf an, auch in der Praxis neue Mitglieder für die Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen. Und Burkard Lenz (CDU) verwies noch einmal darauf, dass sich Feuerwehren und sonstige Vereine abstimmen sollten, damit Interessierte sich nicht für das eine oder andere entscheiden müssten, sondern in mehreren Bereichen – also z.B. im Fußballverein und in der Feuerwehr - aktiv werden könnten.
Dem Gesetz wurde nach kurzer sachlicher Debatte von allen Fraktionen zugestimmt.