SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
SPD-Fraktion im Plenum
previous arrow
next arrow

Aktuelle Meldungen

Julian Barlen am 20. November 2025 „MV gestalten wir nur gemeinsam – Ein starkes Signal für...

„Land und Kommunen ziehen an einem Strang. Das ist die zentrale Erkenntnis der Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen. Alle Beteiligten haben intensiv und vor allem auf Augenhöhe...

weiterlesen
Dirk Stamer am 18. November 2025 SPD-Fraktion: Neubau der Strömungshalle sichert Spitzenforschung und stärkt Rostocks Wirtschaftsstandort

„Die Strömungshalle ist ein wissenschaftliches Herzstück für Mecklenburg-Vorpommern. Sie ermöglicht Experimente, die für die maritime Forschung bundesweit einmalig sind – von der Optimierung von...

weiterlesen
Mandy Pfeifer am 14. November 2025 MV-Koalition setzt sich für besseren Schutz vor nicht-körperlicher sexueller Belästigung...

„Nicht-körperliche sexuelle Belästigung ist keine harmlose Flirt-Geste, sondern eine Form von Machtdemonstration. Es schränkt vor allem Frauen und queere Menschen massiv in ihrer Freiheit ein,...

weiterlesen
Mobilität für Alle. Bezahlbar und überall.Mobilität für Alle. Bezahlbar und überall.
Mobilität
previous arrow
next arrow

Wir ziehen Bilanz

Die Landtagsfraktion auf Facebook

Unsere neusten Videos

Denkmäler schützen!

weiterlesen

Ortsumgehung Zirchow

weiterlesen

Wir fordern sichere Renten!

weiterlesen
feuerwehrschloss
Angesichts der demografischen Entwicklung, vielen Berufspendlern, aber auch unzeitgemäßer gesetzlicher Regelungen gingen vielen Freiwilligen Feuerwehren in den letzten Jahren die Mitglieder aus. Mit dem heute verabschiedeten Brandschutzgesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es in Sachen Brandschutz wieder bergauf geht.

 

 

Der Landtag hat heute fraktionsübergreifend in zweiter Lesung einem Gesetzentwurf (Drs. 5/1489, Drs. 5/661, Drs. 5/2298) zugestimmt, der die Rahmenbedingungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land wesentlich verbessern wird. Die drei wichtigsten Punkte bestehen darin, dass zum ersten die Möglichkeit eröffnet wird, auch über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum 67. Lebensjahr aktiven Dienst zu leisten. Zum Zweiten können nun Kinder nicht erst mit Vollendung des 11., sondern bereits ab Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Jugendabteilung aufgenommen werden. Zum Dritten gibt es jetzt verbindliche Regelungen für die Wahl des Amtswehrführers und seines Stellvertreters.

Für den SPD-Kommunalexperten Heinz Müller verbessert die Gesetzesänderung die rechtliche Grundlage für die Freiwilligen Feuerwehren im Land erheblich. Insbesondere die Veränderungen der Altersgrenzen leisteten einen entscheidenden Beitrag zur Milderung der personellen Engpässe bei vielen Feuerwehren. Speziell bei der Aufnahme von Kindern in die Jugendabteilungen sei es aber nötig, dass die Verantwortlichen fortgebildet würden. Gemeinsam mit der Landesfeuerwehrschule in Malchow müssten nun kindgerechte Angebote entwickelt werden.

Peter Ritter (DIE LINKE) bezeichnete das Gesetzgebungsverfahren zwar als „unendliche Geschichte“, resümierte allerdings: „Was lange währt wird gut!“ Für Gino Leonhard (FDP) kommt es nun darauf an, auch in der Praxis neue Mitglieder für die Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen. Und Burkard Lenz (CDU) verwies noch einmal darauf, dass sich Feuerwehren und sonstige Vereine abstimmen sollten, damit Interessierte sich nicht für das eine oder andere entscheiden müssten, sondern in mehreren Bereichen – also z.B. im Fußballverein und in der Feuerwehr - aktiv werden könnten.

Dem Gesetz wurde nach kurzer sachlicher Debatte von allen Fraktionen zugestimmt.