
Im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Drs. 5/1280) geht es im Kern um die Sicherstellung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. So erhalten Eltern, die Früherkennungsuntersuchungen nicht wahrnehmen, eine Erinnerung durch eine Servicestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Andersherum sollen niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser die Daten der durchgeführten Früherkennungsuntersuchung (U2 bis U9) an die Servicestelle melden, die diese Daten mit den Einwohnermeldedaten abgleicht. Bei Unregelmäßigkeiten informiert die Servicestelle das zuständige Gesundheitsamt, das dann Kontakt mit den Eltern aufnuimmt und ein Beratungsangebot unterbreitet, das sich auch auf Leistungen Dritter bezieht.
Sozialminister Erwin Sellering rief zu Beginn seines Redebeitrags zu einem Mentalitätswechsel in Richtung mehr Kinderfreundlichkeit auf. Politisch gehe es um mehr Chancengleichheit z.B. durch bezahlbare Kita-Plätze oder eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung. Problematisch sei nach wie vor herauszufinden, wo Probleme vorlägen. Hier greife der Gestzentwurf, der U-Untersuchen dazu nutzen möchte, festzustellen, wo etwas nicht stimme. Es gehe nicht darum als "Polizei", sondern als Hilfe aufzutreten, z.B. durch Familienhebammen. Allerdings, so der Minister, müsse man Kinder notfalls auch aus Familien herausnehmen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Norbert Nieszery, lobte den Gesetzentwurf des Ministeriums ausdrücklich. Zwar gebe es ein gutes Regelsystem, aber der Entwurf komme dem Wunsch nach Verbesserung nach. Er begegne insbesondere den Vorbehalten gegenüber dem Jugendamt, die derzeit größer seien, als die gegenüber dem Gesundheitsamt. Die Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen nannte Niszery als bisher nicht zufriedenstellend. Liege die Teilnahme bei der U1 noch annähernd bei 100%, so verringere sich die Teilnahmerate bis zur U 9 auf ca. 80%. Der Verzicht auf dieses kostenlose Angebot könne im Einzelfall dazu führen, dass dringend gebotene Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen unterblieben. Nieszery sprach sich in seiner Rede auch für ein Nachdenken über verpflichtende Einschulungsuntersuchungen aus.
Dr. Marianne Linke von der Fraktion DIE LINKE sah durch den Gesetzentwurf der Landesregierung "bürokratisch" eine neue Institution geschaffen. Ralf Grabow von der FDP-Fraktion nannte die bisherigen Strukturen nicht schlecht - insbesondere die Anlaufstellen der Gleichstellungsbeauftragten - und regte eine bessere Vernetzung an. U-Untersuchungen seien aber seiner Meinung nach kein Allheilmittel.
Der Gesetzentwurf wurde federführend in den Sozialausschuss überwiesen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stand der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Drs. 5/1287) zur Debatte. Dabei ging e zunächst nur um kleinere Änderungen. Bereits am Vortag hatte die SPD-Fraktion jedoch einen Grundsatzbeschluss verabschiedet, der eine qualitative Weiterentwicklung des KiföG noch in dieser Legislaturperiode vorsieht. Der Grundsatzbeschluss steht hier zum Download bereit.