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StromnetzeMecklenburg-Vorpommern hat beste Vorausetzungen für die Erzeugung von Energie aus Wind, Sonne oder Biomasse. Hapern tut es allerdings bei leistungsstarken Netzen, um den "grünen" Strom zu den Verbrauchern in ganz Deutschland zu bringen. Es kann aber nicht angehen, dass - nach geltender Rechtslage - dafür nur die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zur Kasse gebeten werden. Eine Bundesratsinitiative soll daher nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen dafür sorgen, dass die Kosten für den Netzausbau zukünftig solidarisch finanziert werden. Diesem Ansinnen konnte sich auch die Opposition nicht vollständig verweigern.





Mit einem von der SPD initiierten Antrag „Wettbewerbsfähigkeit bei der Netzintegration erneuerbarer Energien erhalten“ (Drs. 5/2845) haben die Koalitionsfraktionen die Landesregierung heute aufgefordert, dafür zu sorgen, den bedarfsgerechten Ausbau der Stromnetze weiter voranzutreiben, um insbesondere Strom aus erneuerbaren Energiequellen exportieren zu können und auch zukünftig eine sichere und stabile Energieversorgung zu gewährleisten. Zudem sollen die aus dem Gesetz über die Erneuerbaren Energien (EEG) resultierenden Folgekosten des Netzausbaus im Bundesgebiet solidarisch finanziert werden, damit Regionen mit einem hohen Anteil an Stromherstellung aus Erneuerbaren Energien nicht durch höhere Strompreise benachteiligt werden. Hierzu soll eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden, mit dem Ziel, die Möglichkeiten eines bundesweiten Ausgleichs der EEG-bedingten Folgekosten des Netzausbaus zu prüfen.

Der Energie- und Umweltexperte der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Gottfried Timm, eröffnete die Debatte mit der Feststellung, dass der Sektor der erneuerbaren Energien gute Chancen biete, dauerhafte und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. Voraussetzung sei allerdings, dass die komplette Strommenge aus Erneuerbaren Energiequellen von den Netzen aufgenommen werden könne. Der dazu nötige Ausbau der Stromnetze und dessen Finanzierung erfolge aber über Entgelte, die auf den Strompreis umgelegt werden. Es käme es also zu dem Effekt, dass in Mecklenburg-Vorpommern, in dem vergleichsweise viel erneuerbare Energie erzeugt und somit auch mehr für das Erreichen der ehrgeizigen Klimaschutzziele getan wird, von den Kunden höhere Netznutzungsentgelte gezahlt werden müssten. Deshalb bedürfe es einer solidarische Finanzierungsregelung im Energiewirtschaftsgesetz, die sicherstellt, dass die Kosten für den Ausbau der Energienetze von allen gleichermaßen getragen werden.

Wirtschaftsminsiter Jürgen Seidel (CDU) würdigte in seinem Beitrag des Energiekonzept 2020, das den Ausbau erneuerbarer Energien bereits strategisch einbinde. Auch er verwies auf den netztechnischen Engpass und die Aussagen eines aktuellen Rostocker Gutachtens. Demnach wäre die Grenze der Übertragungsfähigkeit de im Land erzeugten Stroms bereits überschritten, wenn nicht reguliert würde.

Wolgang Griese (DIE LINKE) nannte den Antrag auf den ersten Blick sinnvoll, relativierte allerdings, dass der notwendige Netzausbau auch im Zusammenhang mit dem geplanten Steinkohlekraftwerk gesehen werden müsse. Sigrun Reese von der FDP begrüßte ebenfalls den Tenor des Antrages. In dem unter Punkt 1 hevorgehobenen Energiekonzept des Landes sei für die Liberalen aber leider keine Startegie erkennbar. Vielmehr versuche man - auf falschen Annahmen beruhend - bestehende Bundesprogramme zu Senkung des Kohlendioxidausstoßes zu überbieten.

In der punktweisen Abstimmung, erhielt der Koalitionsantrag zumindest teilweise - speziell im Punkt 2 - auch die Zustimmung der Oppositionsparteien.