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Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU: Hochschulbildung zukunftsfest finanzieren

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AngelnAngeln kostet Geld! Nicht nur die Ausrüstung, sondern auch die Angelberechtigungen müssen jedes Jahr aufs Neue erworben werden. Gerade Kinder und Jugendliche - besonders, wenn sie aus einkommensschwachen Familien kommen - finden deshalb kaum noch in die Angelvereine. Das soll sich jetzt ändern, darin waren sich die demokratischen Fraktionen erfreulich einig. Doch auch Touristen können frohlocken: Sie sollen künftig mehrmals im Jahr mit einem Touristenfischereischein angeln dürfen.



In der heutigen Landtagssitzung haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD einen Antrag (Drs.5/2847) eingebracht, der es ermöglichen soll, dass Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren unentgeltlich angeln dürfen. Dabei kann das Land aus rechtlichen Gründen nur an Küstengewässern und bei Neuverpachtung von landeseigenen Gewässern unentgeltliches Angeln ermöglichen. An derzeitige Pächter und andere Inhaber des Fischereirechts ergeht der Appell, es dem Land gleich zu tun. Aber auch für Touristen, die bislang nur einmal im Jahr einen so genannten Touristenfischereischein erwerben durften, sollen flexiblere Lösungen geschaffen werden. Derzeit kann dieser nur einmal im Jahr für 28 Tage erworben werden. Zukünftig soll das mehrmals im Jahr möglich sein.

Nach einer beeindruckender Aufzählung von Zahlen über die im Land zu beangelnden, aber auch zu pflegenden und zu kontrollierenden Gewässer sowie der hier engagierten eherenamtlichen Funktionäre und Gewässerwarte ging SPD-Fischereiexpertin Ute Schildt auf die wichtige soziale Funktion der Anglervereine ein. Sie prägten den Gemeinschaftsgeist und vermittelten unter anderem ein vertieftes Verständnis von Natur und deren Hege und Pflege. Deshalb erachte es die SPD als sehr wichtig, Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Angeln zu erleichtern. Insbesondere dürfe es keine finanziellen Hürden geben, die verhindern, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien diesem Hobby nachgehen können. Zudem müsse man dem demografischen Faktor Rechnung tragen, der die Zahl der Jugendlichen im Landesanglerverband jährlich schrumpfen lasse. Derzeit seien es nur noch 2.100 Mädchen und Jungen, die sich für den Angelsport interessierten. Hier könne der Antrag einen wichtigen Beitrag zurNachwuchsgewinnung leisten.

Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der auch für die Fischerei zuständig ist, brachte seine Anerkennung für den Landesanglerverband als gemeinnützige Organisation zum Ausdruck. In Erinnerung an seine Abenteuer als jugendlicher Stippangler wünschte sich Backhaus, dass man Jugendliche weg vom Fernseher oder Computer holen und wieder stärker für die Vereinsarbeit interessieren sollte. Bezüglich der Bedenken, was das "unentgeltliche Fischen" angehe, machte er den Vorschlag, den Begriff "unentgeltlich" so zu fassen, dass beispielsweise Arbeitseinsätze im Rahmen des Vereinslebens als Ausgleich angerechnet werden könnten. Den Touristenfischereischein bezeichnete der Minister als Erfolgsgeschichte. So habe man viele Angelfreunde ins Land geholt, die sonst den Weg nach Dänemark oder Norwegen genommen hätten. Deshalb sei auch die Flexibilisierung des Touristenfischereischeines der richtige Schritt.

Auch die Opposition konnte sich dem Anliegen kaum verschließen. Von der LINKEN, vertreten durch Prof. Dr. Tack, kam noch ein Änderungsantrag, der einzelne Maßnahmen aufgriff, wie beispielsweise den Verkauf von Fischereischeinen in Tourismuszentralen oder Details zur Fischereischeinpflicht für Kinder und Jugendliche. Auch die Liberalen, vertreten durch Sigrun Reese, signalisierten ihre grundsätzliche Zustimmung, wollten aber noch ungeklärte Fragen wie beispielsweise schulische Angelprojekte im zuständigen Ausschuss beraten.

Am Ende der Debatte wurde sowohl dem Änderungsantrag der LINKEN als auch dem entsprechend geänderten Ursprungsantrag von SPD und CDU mit großer Mehrheit zugestimmt.