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HaushaltDass das Hotelgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern steuerlich nicht benachteiligt werden darf gegenüber der Konkurrenz im Ausland - darin waren sich die demokratischen Fraktionen im Landtag heute noch einig. Doch da endeten auch schon die Gemeinsamkeiten. Die Marktliberalen wehrten sich mit Händen und Füssen dagegen, dass von der Steuererleichterung auf Beherbergungsleistungen auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren sollten.

 

Mit ihrer Entschließung "Chance für Beherbergungsgewerbe nutzen" (Drs. 5/3171) haben die Koalitionsfraktionen heute gefordert, dass sich der unternehmerische Vorteil, der sich aus der für das Jahr 2010 beschlossenen Mehrwertsteuerabsenkung auf Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe ergibt, nicht nur dazu verwendet wird, den Gewinn der Hoteliers zu erhöhen. Vielmehr solle der neu gewonnene finanzielle Spielraum für die Anpassung der teilweise niedrigen Löhne und Gehälter, für notwendige Investitionen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, zum Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter eingesetzt werden.

SPD-Arbeitsmarktexperte Jochen Schulte, der den Antrag einbrachte, betonte, dass es in dem Antrag darum ginge, das einzufordern, was die jetzt Privilegierten zuvor als Begründung für das zu erteilende Privileg genannt hätten. Als Beleg zitierte er den DEHOGA, der Unterstützung bei Fortbildung, Investitionen und besserer Vergütung qualifizierter Mitarbeiter gefordert hatte. Schulte mahnte auch die Evaluation der Mehrwertsteuerabsenkung in Hinblick auf die Erwartungen an. Vernünftige Poltik müsse auch volkswirtschaftlich Sinn machen.

Die Opposition teilte sich in zwei Lager. Während die Linke die Entschließung inhaltlich voll mittragen konnte, nannte FDP-Fraktionschef Michael Roolf die Entschließung einen Misstrauensantrag gegen die Hotelbetreiber. Die CDU lasse sich zudem von der SPD vors Schienbein treten.

Diese Unterstellung wies CDU-Finanzexperte Matthias Löttge zurück. Die guten Ergebnisse der Tourismusbranche seien nicht nur den Unternehmern, sondern auch den Mitarbeitern zu verdanken. Insofern dürfe auch ein Parlament Empfehlungen an Unternehmer geben, natürlich immer unter Berücksichtigung der Tarifautonomie.

Ein hübsches Geplänkel lieferten sich noch Jochen Schulte und Helmut Holter. Schulte wettete, dass Holter auf jedes Stichwort hin nur fünf Sätze brauchen würde, um auf das Thema Mindestlohn zu kommen. Der LINKEN-Fraktionsvorsitzende hatte zuvor behauptet, dass ein Bekenntnis zum Mindestlohn den vorliegenden Antrag von selbst erledigen würde. So habe man es mit einem faulen Kompromiss ohne verbindlichen Charakter zu tun.

Die Entschließung wurde mit den Stimmen der Koalition verabschiedet, die LINKE enthielt sich der Stimme.