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auschwitzJüdische Holocaustüberlende, die Anfang der neunziger Jahre als sogenannte Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, sind bis heute nicht als „Verfolgte des NS-Regimes“ anerkannt. Dadurch haben sie keinen Anspruch auf Rente und sind von Sozialhilfe in Form von „Grundsicherung im Alter“ abhängig. Die Demokraten im Landtag waren sich einig, dass das nicht so bleiben darf.

Der Antrag aller demokratischen Fraktionen (Drs. 5/3503), der heute im Landtag auf Initiative der SPD beraten wurde, soll den Betroffenen endlich den Status als Verfolgte des NS-Regimes geben und zugleich dafür sorgen, dass sie bei Bedürftigkeit im Alter nicht länger auf Grundsicherung angewiesen sind, sondern eine Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten. Bestehende Unstimmigkeiten in der Gesetzgebung sollen nach Auffassung der Antragsteller auf dem Wege einer entsprechenden Rechtsänderung beseitigt werden.

Mathias Brodkorb, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, sprach in seiner Einbringungsrede von einem längst überfälligen Schritt, da es nur noch wenige Überlebende gäbe. Die jüdischen Holocaustüberlebenden seien in den letzten 20 Jahren auf Einladung der Bundesregierung nach Deutschland gekommen. Wiedergutmachung und Gastfreundschaft sähen aber anders aus, als die Bedingungen, unter denen die Betroffenen hier leben müssten. Aufgrund ihres rechtlichen Status würden sie schlechter behandelt als andere Flüchtlinge und hätten insbesondere keinen originären Rechtsanspruch auf eine Rente. Da sie also auf Sozialhilfe angewiesen seien, könnten sie keine Ersparnisse bilden, kein Geld vererben und keine Nebenverdienste behalten. Außerdem müssten sie ihre Sozialleistungen jährlich neu beantragen. Die Betroffenen sollten daher endlich eine Rente erhalten und nicht die Grundsicherung. Auch wenn diese Neuregelung deutschlandweit nur noch einige hundert Menschen betreffe, verbiete sich schon allein aus moralischen Gründen ein Zahlenspiel oder ein Spiel auf Zeit. Brodkorb verwies zudem darauf, dass der Antrag, der ein angemessenes und deutliches Signal an die jüdischen Immigranten sei, von allen demokratischen Fraktionen im Landtag unterstützt werde.

Manuela Schwesig, SPD-Sozialministerin des Landes, bezeichnete es als eine moralische und politische Pflicht, die Lücken in der Gesetzgebung endlich zu schließen. Die bisherigen Regelungen, gerade in Hinblick auf die unterschiedlichen Gesetzeslagen in den neuen und alten Bundesländern, seien unbefriedigend. Offene Fragen im Bereich des zivil- und sozialrechtlichen Status könnten und sollten nun endlich geklärt werden.

Irene Müller von den LINKEN bezeichnete die momentane Situation als einen unwürdigen und unhaltbaren Zustand. Sie forderte, den sozialen Status der Betroffenen auf feste Füße zu stellen und so schnell wie möglich die vorhandene Lücke zu schließen. Das dürfe sich nicht in Lippenbekenntnissen erschöpfen, es müssten auch Taten folgen, z.B. im Hinblick auf die medizinische Versorgung der Betroffenen.

Die Abgeordneten der FDP und CDU erhoben ähnliche Forderungen wie ihre Vorredner. Hans Kreher (FDP) zeigte sich erleichtert, dass alle demokratischen Parteien in diesem Punkt das gleiche Ziel verfolgen. André Specht von der CDU sagte, es sei Teil der moralischen Wiedergutmachung, die Opfer endlich als NS-Verfolgte anzuerkennen.