Dürfen Behörden CDs mit illegal gewonnen Daten ankaufen und darauf gespeicherte Daten verwerten, um Steuersünder vor Gericht zu bringen? Oder widerspricht dies rechtsstaatlichen Grundsätzen? Eines war unter den Abgeordneten klar: der Staat darf sich nicht von Steuerbetrügern auf der Nase herumtanzen lassen, die ihr Geld ins Ausland transferieren, um sich so vor der solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens zu drücken. Damit endete aber auch schon die Gemeinsamkeit zu dem von der FDP eingebrachten Antrag „Keine Nutzung illegal gewonnener Informationen durch den Staat“ (Drucksache 5/3486).
Toralf Schnur (FDP), der den Antrag für die FDP einbrachte, argumentierte, es könne nicht angehen, dass der Staat Daten verwende, die auf illegalen Wegen gewonnen wurden. Diese Debatte dürfe nicht auf den Ankauf von Steuer-CDs verengt werden, sie betreffe z.B. auch Daten, die Hartz IV-Empfänger angegeben hätten. Der Rechtsstaat dürfe illegal gewonnene Daten prinzipiell nicht verwenden, selbst dann nicht, wenn dadurch zusätzliche Einnahmen oder andere Vorteile erzielt werden könnten. Er sehe außerdem ein großes Problem in der Vorverurteilung derjenigen, deren Daten auf entsprechenden Medien gespeichert seien und die dann automatisch mit gesetzeswidrigen Sachverhalten in Verbindung gebracht würden.
Die Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns Uta-Maria Kuder (CDU) verwies darauf, dass es gesetzweswidrige Ankäufe nicht gab und auch künftig nicht geben würde. Derartiges würde immer in Einklang mit bundesdeutschem Recht erfolgen. Zudem würde jeder Einzelfall rechtlich genauestens überprüft. Wenn aber ein Erwerb rechtlich einwandfrei zulässig sei, dann - so die Justizministerin - sollte man dies auch tun. So hätten allein die über 19.000 Selbstanzeigen aufgrund der zuletzt angekauften Steuer-CD’s gezeigt, dass auf diese Weise erhebliche Steuermehreinnahmen zu erzielen seien.
Reinhard Dankert von der SPD-Fraktion warf der FDP vor, Klientelpartie für Steuersünder zu sein. Steuerhinterziehung müsse effektiv bekämpft, Steuersündern das Handwerk gelegt werden. Deswegen sei auch der Ankauf entsprechender Daten in Einklang mit bundespolitischen Rechtsvorschriften nicht nur möglich, sondern geradezu geboten. Es sei aber ein bundeseinheitliches Vorgehen notwendig, deswegen müsse die Bundesregierung jetzt tätig werden. Dem Staat gingen nämlich durch Steuerhinterziehung jährlich Millionen verloren, die stattdessen in Bildung oder andere öffentliche Investitionen gesteckt werden könnten.
Barbara Borchardt (LINKE) bezeichnete die FDP als Klientelpartei für Millionäre, die sich nun als Retter des Rechtsstaats aufspielte. Sie stimme nicht mit der inhaltlichen Aussage überein, dass illegal erworbene Daten per se rechtswidrig seien. Ihr sei aus der Rechtssprechung kein Fall bekannt, der die Position der FDP stützen würde. Aus Sicht der LINKEN gehe es FDP einzig und allein darum zu verhindern, dass potenzielle Steuerhinterzieher strafrechtlich verfolgt würden.
Egbert Liskow (CDU) äußerte sich schließlich dahingehend, dass sich seine Fraktion schon frühzeitig dazu bekannt hätte, die Steuer-CDs zu kaufen und Steuerhinterzieher strafrechtlich zu verfolgen. Von Anfang an hätte die CDU aber auch betont, dass dieses Vorgehen ausreichend rechtlich geprüft werden müsse.
Der Antrag der FDP fand dann in der Abstimmung auch nur Zustimmung bei der eigenen Fraktion, alle anderen lehnten ihn ab.