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Dass die Basis eines demokratisch verfassten Systems Wahlen sind, dürfte hinlänglich bekannt sein. Die Grundlage dafür sind rechtliche Grundlagen, die bei Bedarf aktuellen Gegebenheiten angepasst werden müssen. In Mecklenburg-Vorpommern soll nun mit der Reform der inzwischen 17 Jahre alten Wahlgesetzgebung sogar bundesweit Neuland betreten werden. Eher ungewöhnlich: Opposition und Regierung gingen bei der heutigen Beratung zum neuen Wahlgesetz ausgesprochen konstruktiv miteinander um.

In erster Lesung hat der Landtag heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wahlrechts im Land Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache Nr.5/3568) beraten. Mit diesem Entwurf soll bundesweit erstmals das gesamte Wahlrecht eines Landes in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden. Die Anwendbarkeit des Wahlrechts wird damit deutlich verbessert. Durch eine Zusammenfassung des Landeswahlgesetzes mit dem Kommunalwahlgesetz und dem Wahlprüfungsgesetz könnte der derzeitige Regelungsumfang von insgesamt etwa 150 Paragraphen in etwa halbiert werden. Ergänzend sollen im Nachgang die Kommunalwahlordnung und die Landeswahlordnung des Innenministeriums zusammengeführt und unter einer neuen Systematik gestrafft werden, sodass auch hier ein deutlicher Normenabbau zu verzeichnen sein dürfte. Die neue Wahlordnung soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfes erlassen werden, um bereits zu den Wahlen im Herbst 2011 Gültigkeit zu erlangen.

CDU-Innenminister Lorenz Caffier erwähnte gleich zu Beginn seiner Rede, dass das Wahlrecht seit 1993 nicht auf den Prüfstand gestellt worden ist und erinnerte an die Zeit der ersten Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern. Caffier stellte insbesondere die Vereinfachung und die zeitgemäße Anpassung heraus, die aus dem Gesetz resultieren würde. So erhöhe man Altersgrenzen für Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, auf die auch an anderer Stelle üblichen 67 Jahre; außerdem würden die erhöhte Mobilität der Menschen berücksichtigt und einige Verfahren vereinfacht, wie z.B. die Wahlprüfung, die in Zukunft nur noch bei Einsprüchen stattfinden soll. Mit einer unmissverständlichen Formulierung wolle man Problemen mit Überhang- und Ausgleichsmandaten – wie derzeit in Schleswig-Holstein - vorbeugen. Auch Scheinkandidaturen wolle man vorbeugen, indem Kandidaten von Anfang an offenlegen müssten, ob sie im Falle einer Wahl das Amt auch wirklich antreten wollten und dafür bereit wären, ein Amt als Bürgermeister oder Landrat niederzulegen.

Überraschendes Lob für den Gesetzentwurf kam von Peter Ritter (DIE LINKE), der die Idee der Zusammenlegung mehrerer Gesetze als ein gutes Beispiel für Deregulierung bezeichnete. Erforderlich sei seiner Auffassung nach aber auch eine Weiterentwicklung und Modernisierung des Wahlrechts. So sollte man das Thema Scheinkandidaturen auch auf Minister ausweiten oder das Wahlalter nicht nur für Kommunalwahlen, sondern auch für Landtagswahlen absenken. Die LINKE werde auch noch einen erneuten Vorstoß zum Ausländerwahlrecht unternehmen, kündigte Ritter an.

SPD-Innenexperte Heinz Müller verwies auf die am 30.Ausgust 2010 zu erwartende Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein bezüglich der Konsequenzen aus den Überhangmandaten, die dort möglicherweise zu einer Verzerrung der Kräfteverhältnisse geführt haben. Ein Erfolg der Kläger hätte einen folgenreichen Mehrheitswechsel zu Konsequenz: die derzeit regierende schwarz-gelbe Regierung verlöre ihre knappe Mehrheit von 1 Stimme. An diesem Beispiel, so Müller, werde deutlich, dass das Wahlrecht kein trockener Stoff für Theoretiker, sondern von erheblicher praktischer Bedeutung sei.

FDP-Redner Toralf Schnur thematisierte die Frage der Zusammensetzung der Wahlausschüsse und hinterfragte, ob deren Mitglieder im Bereich der Kommunalpolitik tatsächlich von den Parteien entsandt werden müssten. Bezüglich der Stasi-Regelungen im Gesetz fürchtet Schnur, dass das auslaufende Stasiunterlagengesetz das neue Wahlrecht an dieser Stelle ad absurdum führen könnte.

Der Vorschlag zur Überweisung zur weiteren Beratung in die Ausschüsse wurde von allen demokratischen Fraktionen angenommen.