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GolmWie man sich an Orten des Gedenkens zu benehmen hat, weiß eigentlich jedes Kind - sollte man zumindest meinen. Für einige unverbesserliche Zeitgenossen, für die diese Aussage aus Pietätlosigkeit oder aus politischem Kalkül nicht gilt, hat der Landtag heute klare Regeln aufgestellt. Kommunen bekommen zudem das nötige ordnungsrechtliche Rüstzeug, um rechtsextremen Störern und Chaoten das Handwerk zu legen ...

Der Landtag hat heute auf Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD das Gesetz zur Sicherung des öffentlichen Friedens auf Gräberstätten in Mecklenburg-Vorpommern (Gräberstättengesetz M-V)  Drs. 5/4193 abschließend beraten und verabschiedet. Hintergrund: Der bestehende Schutz von Gräberstätten, die der Erinnerung an Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gewidmet sind, hatte sich teilweise als nicht hinreichend erwiesen. So ließ das geltende Recht Raum dafür, dass auch in unmittelbarer Nähe von Gräberstätten Veranstaltungen durchgeführt werden konnten, die das Andenken und die Würde der Opfer zu beeinträchtigen und so auch das Ansehen des Landes zu schädigen vermochten. Die zentrale Regelung des Gesetzentwurfs beinhaltet die Widmung der Gräberstätten als Orte der stillen Einkehr und des ungestörten Gedenkens. Der Zugang wird nur im Rahmen dieser Widmung gewährt. Das Gesetz hat auch mittelbare Wirkung auf das Sicherheits- und Ordnungsgesetz und das Versammlungsrecht. Es konkretisiert den Begriff der „öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ in § 13 SOG und § 15 Absatz 1 Versammlungsgesetz bereichsspezifisch. Damit wird es zukünftig leichter möglich sein, störende Handlungen zu verbieten oder Versammlungen oder Aufzüge mit Auflagen einzugrenzen bzw. im Ausnahmefall ganz zu verbieten. Das gilt auch für Veranstaltungen, die mit einer gewissen Distanz auf Gräberstätten einwirken, wenn dadurch Störungen des Widmungszwecks zu erwarten sind.

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Dr. Gottfried Timm (SPD), würdigte in seinem Bericht aus den Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf die konstruktive Atmosphäre während der Anhörungen. Aus den betroffenen Verbänden und Vereinen, darunter die Deutsche Kriegsgräberfürsorge, habe es breite Zustimmung zum Gesetzentwurf gegeben, so dass nur wenige Änderungen und Ergänzungen am nun vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen werden mussten. Diese Änderungen betrafen in erster Linie Fragen einer eventuellen Kostenübernahme für diesbezügliche Aufwendungen der Kommunen durch das Land und die zusätzliche Aufnahme einer weiteren Gedenkstätte in Barth.

Der zuständige Innenminister, vertreten durch Wirtschaftsminster Jürgen Seidel (CDU), würdigte die ehrenamtliche Arbeit der Gedenkstättenvereine, deren Arbeit mit dem Gesetz erleichtert werde. Mecklenburg-Vorpommern sei ein tolerantes und weltoffenes Land, und die Gedenk- und Kriegsgräberstätten seien ein Ort des stillen Gedenkens, aber auch des Wachhaltens von Erinnerung. Deshalb werde man auch nicht zulassen, dass politische Extremisten an eben diesen Orten ungehindert schamlose Geschichtsklitterung betreiben könnten.

LINKEN-Politiker Peter Ritter widersprach der Neonazi-Propaganda, dass es sich beim Gräberstättengesetz M-V um ein Einzelfallgesetz gegen die NPD handeln würde. Vielmehr wüssten Demokraten, wie man sich auf Gedenkstätten zu benehmen habe, so dass sie das Gesetz - im Gegensatz zur NPD - nicht zu fürchten hätten. Scharfe Kritik übte Ritter am "Sachverständigen", den die NPD in den Ausschuss entsandt hatte: einen mehrfach (unter anderem wegen Volksverhetzung und Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole) vorbestraften NPD-Parteifunktionär aus Sachsen.

SPD-Innen- und Kommunalexperte Heinz Müller ergänzte, dass die Anhörung des NPD-"Sachverständigen" ein  I-Tüpfelchen auf den ohnehin schon schlimmen Horror gewesen sei, den man mit der NPD im Landtag ertragen müsse. Demgegenüber hob Müller die pädagogische, also nach vorn gerichtete Aufgabe der Gedenkstätten im Land hervor, die keinesfalls nur rückwärtsgewandt sei. Mit dem Gesetz würden im Übrigen Lücken geschlossen, die es im Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie im Versammlungsgesetz gebe. Nunmehr sei es möglich, einen klaren Trennstrich zwischen ehrlichem Gedenken und niederträchtigem Missbrauch zu ziehen.

FDP-Redner Hans Kreher konzentrierte sich in seiner Rede auf die internationalen Auswirkungen des Gesetzes. Während binationale Veranstaltugen, z.B. in der Kriegsgräberstätte auf dem Golm, zur Völkerverständigung beitrügen, beschädigten Extremisten mit ihren Aufmärschen die deutsch-polnischen Beziehungen und den Ruf des Landes. Kreher erinnerte aber auch an den Missbrauch von Trauer durch Linksextremisten, als diese vor einiger Zeit mit einem Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" provozierten.

CDU-Redner Torsten Renz sprach abschließend von einer fortgesetzten Verhöhnung der Opfer durch die NPD. Es gebe entgegen böswilliger Unterstellungen aus dem Nazilager auch keine neue Regelungswut. Wenn es aber darum gehe, Handlungen von Chaoten zu verhindern, müsse auch das Verhalten an Gräberstätten geregelt werden. Bedauern äußerte Renz darüber, dass Ehrenmale ohne Gräberstätte aus juristischen Gründen nicht in das Gesetz aufgenommen werden dürften.

Am Ende der Debatte erhielt das Gesetz erwartungsgemäß die Zustimmung aller demokratischen Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten.