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Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU: Hochschulbildung zukunftsfest finanzieren

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KrankenhausDass ein 20 Jahre altes Gesetz auf den Prüfstand gehört, dürfte niemanden überraschen. Dass es wegen Begriffen wie "Entbürokratisierung" und "Modernisierung" erbitterten Widerstand gegen eine solche Novelle gibt, hingegen schon. Ihrem selbst gewählten Anspruch als Fortschrittspartei dürfte die LINKE damit kaum einen Gefallen getan haben. Zum Glück hatten die anderen demokratischen Parteien mehr Einsicht in die wahren Bedürfnisse der Krankenhauspatientinnen und -patienten.

Der Landtag hat heute ein neues Landeskrankenhausgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) Drs. 5/3967 verabschiedet. Die Gesetzes-Novelle hat folgende Schwerpunkte: Umwandlung der detailierten Krankenhausplanung in eine Rahmenplanung, eine umfassende Entbürokratisierung, flexiblere Finanzierungsmodalitäten für die Einzelförderung, vereinfachte Verfahren für die Pauschalförderung und nicht zuletzt die Ausweitung des Katastrophenschutzes durch die Nutzung von Rehaklinken für Akutfälle. Ziel des Gesetzes ist unter anderem die zukünftige Bedarfsplanung und Anpassung nach demografischen und Morbiditätsgesichtspunkten sowie die weitere Sicherung der flächendeckenden stationären medizinischen Versorgung im Land mit derzeit 39 Krankenhäusern.

Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) nannte das vorliegende Landeskrankenhausgesetz eines der modernsten Deutschlands. Es werde die Versorgung der Patienten im Land mit hochwertigen Krankenhausleistungen sichern. In diesem Zusammenhang dankte Schwesig den 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern für ihre engagierte Arbeit. Die Stimmung, die von interessierter Seite gegen das Gesetz gemacht werde, sei unbegründet. So gebe es Fördermittel gerade nicht, um die Rendite von Krankenhauskonzernen zu steigern, sondern um eine gute technische und personelle Ausstattung im Interesse der Patienten bereit zu stellen. Es müsse auch jedem Kritiker klar sein, dass das derzeitige Gesetz von 1990 heute aus medizinischen und demografischen Gründen nicht mehr zeitgemäß sein könne. Ziel sei nach wie vor die wohnortnahe Versorgung. Dem diene auch die Regelung, dass geförderte, nicht mehr genutzte Krankenhausflächen künftig auch für die ambulante Versorgung genutzt werden könnten. Hier würden verkrustete Strukturen aufgebrochen. Daneben stärke das Gesetz die Patientenrechte, indem es z.B. Familien das Recht gebe, Kinder, Behinderte oder Sterbende rund um die Uhr zu begleiten. Die Ministerin hob auch das positive Echo der Verbände hervor. Diese hätten insbesondere die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung gelobt. Daneben finden sich viele Gesetzesinhalte auch in Eckpunkten einer gemeinsamen Bund-Länder-Kooperation, z.B. im geplanten Versorgungsgesetz, wieder.

Ex-Sozialministerin Marianne Linke (DIE LINKE) versuchte sich in ihrer Rede an einem Total-Verriss des Gesetzes. Ihre Partei verstehe zwar diese Politik, habe aber kein Verständnis für sie. Krankenhauspolitik müsse sich nach ihrer Ansicht den Regeln der Marktwirtschaft mit Angebot und Nachfrage komplett entziehen. Ihr eigener Krankenhausplan als damalige Ministerin von 2005 folge noch dieser Logik. Die im jetzigen Gesetz enthaltenen Formeln "Moderniseren und Entbürokratisieren" seien Wegweiser in Richtung Liberalisierung, zu deren Ergänzung nur noch der Hinweis auf mehr Eigenverantwortung fehle. Die Krankenhäuser würden mehr und mehr für den renditeorientierten Markt geöffnet. Durch den schrittweisen Übergang der Finanzierung der Krankenhäuser an die Krankenkassen würden diese Renditen letztlich aus Kassenbeiträgen erwirtschaftet. In der Konsequenz ihrer Generalkritik forderte DIE LINKE die Rücküberweisung des Gesetzes in die Ausschüsse - insbesondere auch in den Innenausschuss wegen der kommunalpolitischen Auswirkungen.

CDU-Gesundheitsexperte Günter Rühs sprach von einem modernen und schlanken Gesetzentwurf mit bewusst gering gehaltenem Verwaltungsanteil. Bewährte Elemente aus der Krankenhausplanung seien erhalten geblieben, darunter die anteilige Investionsfinanzierung von 40 % durch die Kommunen und 60 % durch das Land. Zudem sei das Gesetz komplett neu geschrieben worden - gut les- und verstehbar. Die Einbeziehung von Wirtschaftsprüfern werde zukünftig die Verwaltung entlasten und Abläufe beschleunigen. Die Patientenbeschwerdestellen in jedem Krankenhaus würden eine laufende Qualitätssicherung und -kontrolle gewährleisten. Das Kindeswohl erfahre durch die Verpflichtung zur Meldung von Verdachtsmomenten beim Jugendamt eine neue Wertigkeit.

Sozialausschussvorsitzender Ralf Grabow (FDP)
würdigte die äußerst umfangreiche Beratung des Gesetzes mit vielen Änderungsanträgen von SPD und CDU, aber auch aus den Reihen der Liberalen. Einige Schwierigkeiten habe es lediglich bei der Diskussion um die Rechtsförmigkeit einiger Kapitel des Gesetzes gegeben, die aber im Laufe des Verfahren aufgelöst werden konnten. Die Kritik von Marianne Linke konterte er mit der Frage, warum die Ex-Ministerin in ihrer Amtszeit nicht all die Probleme gelöst habe, die sie nun ins Feld führe.

SPD-Fraktionschef und Gesundheitsexperte Dr. Norbert Nieszery bescheinigte der LINKEN, soeben den Schwanengesang einer ehemaligen Gesundheitsminsisterin präsentiert zu haben. Er legte Wert auf die Feststellung, dass entgegen aller Falschmeldulngen und Gerüchte alle Krankenhäuser im Land erhalten blieben.

In einem Abstimmungsmarathon wurde die von der LINKEN geforderte Rücküberweisung des Gesetzes in die Ausschüsse  abgelehnt. In der weiteren Abstimmung von Einzelpunkten und Änderungsanträgen zum Gesetz gab es auch seitens der LINKEN nicht nur einheitliche Ablehnung, sondern gelegentliche Enthaltungen. Das Gesetz im Ganzen erhielt die Stimmen von SPD, CDU und FDP sowie des fraktionslosen Abgeordneten.