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Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU: Hochschulbildung zukunftsfest finanzieren

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BvvgDass ländliche Gebiete nicht nur aus Feldern, Wiesen und Wäldern bestehen, hat sich inzwischen herumgesprochen. Dass sich die Perspektiven der Regionen fernab der Städte aber inzwischen deutlich gewandelt haben, hat erst in den letzten Jahren das Bewusstsein von Politik und Gesellschaft erfasst. Auf dem Land neu zu gestalten, erfordert deshalb auch oft neu zu ordnen ...

 

Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Flurneuordnung als Gestaltungselement im ländlichen Raum“ (Drucksache 6/1045) sollen die Flurneuordnungsinstrumente bis 2014 so entwickelt werden, dass sie den komplexer gewordenen Anforderungen an Flurneuordnungsverfahren entsprechen und Effizienzgewinne erzielt werden. Noch immer liegt in M-V ein Flurneuordnungsbedarf von ca. 50 Prozent vor. Bisher stand die Schaffung wirtschaftlicher Strukturen in der Landwirtschaft im Vordergrund. Jetzt geht es zunehmend um dörfliche Entwicklung, Forstwirtschaft, Energiegewinnung, Tourismus, Natur- und Umweltschutz, Erschließungsmaßnahmen. Hinzu kommen die Herausforderungen der demografischen Entwicklung. Die daraus resultierenden Landnutzungskonflikte müssen gelöst werden.

Zur Einbringung wies die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Katharina Feike auf die Bedeutung der Flurneuordnung als Gestaltungselement im ländlichen Raum hin. Ziel des Antrags sei es, die Instrumente der Flurneuordnung noch effektiver und zeitgemäßer zu gestalten. Zwei Drittel der Flächen im ländlichen Raum seien noch nicht am Flurneuordnungsverfahren beteiligt. Das sei aus umweltschutzrechtlicher und sozioökonomischer Sicht unbefriedigend. Daher soll die Landesregierung den Landtag bis zum Jahresende 2015 über den Reformfortschritt in der Flurneuordnung unterrichten.

Professor Fritz Tack, agrarpolitischer Sprecher der LINKEN, sprach zunächst über die Bedeutung der Flurneuordnung für den ländlichen Raum. Dörfer in denen die Flurneuordnung bereits erfolgreich durchgeführt wurde, blühten regelrecht auf. Fortschritte habe auch die Flurneuordnung erfahren, die sich im Lauf der Jahre immer weiter verbessert hat. Trotz der schon erreichten Erfolge, sehe er weiterhin einen erheblichen Bedarf bei der Klärung von Eigentumsverhältnissen. Auch sei der künftig zu erwartende Umfang der Fördermittel unklar. Daher sieht Tack die entscheidende Hürde für die Fortführung der Fördermaßnahmen in den schwachen Kommunalfinanzen. Die Herausforderung sei nun, mit weniger Mitteln den Nutzen weiter zu erhöhen. Künftig solle am Anfang jeder Planung ein demografischer Check stehen, um die Chancen der Gemeinde zu bestimmen. Zum Schluss betonte Tack, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sichergestellt werden müsse.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) bezeichnete die Flurneuordnung als eines der interessantesten Projekte, die die Landesregierung betreibe. Es gehe dabei um die Schaffung klarer Eigentumsverhältnisse. Bis zum Ende dieser Förderperiode würden über drei Milliarden Euro in die Flurneuordnung geflossen sein. Zwei Drittel der Menschen in M-V lebten in ländlichen Räumen und seien von der Flurneuordnung betroffen. In den letzten 20 Jahren hätten sich die Lebensverhältnisse im ländlichen Raum klar verbessert. Bisher seien über 30.000 Gebäude zusammengeführt und 3.700 Verfahren zur Flächenzusammenführung eingeleitet worden, um Rechtssicherheit für Investitionen zu schaffen. Dabei sei die Herausforderung, unterschiedlichste Nutzungsansprüche auf einer Fläche in Übereinstimmung zu bringen. Er verwies auf 34 neugebaute Kitas und 21 sanierte Schulen im ländlichen Raum. Die Kritik der Grünen am ländlichen Wegebau wies er zurück. So unterstrich er das Recht eines jeden Bürgers, sich auch im ländlichen Raum ordentlich fortzubewegen. Backhaus nannte die zukünftigen Prioritäten der Flurneuordnung: Flächenmanagement, Kostenminimierung für kommunale Flächenankäufe und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Heino Schütt, verwies auf die Koalitionsvereinbarung, in der sich die Regierungsfraktionen zur Bedeutung des ländlichen Raumes und der nötigen Förderung bekannt hätten. Es sei aber auch wichtig zu sehen, dass die Fördermittel von Bund und EU ebenfalls weiter sinken würden. Daher sei es unbedingt nötig, mit den beschränkten Mitteln möglichst viel zu erreichen. Schütt sprach sich dafür aus, die Flurneuordnung vor allem dort durchzuführen, wo durch sie neue Investitionen nötig gemacht würden. Dies sei aus Sicht der CDU-Fraktion das vorrangige Kriterium. Zum Ende seiner Rede würdigte Schütt die bisherige Flurneuordnung als Erfolgsmodell. Eine Neuausrichtung sei aber aufgrund veränderter Vorgaben nötig.

Dr. Ursula Karlowski, agrarpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, erklärte, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne. Nach der Entflechtung der Rechtsverhältnisse seien es vor allem Maßnahmen wie Integration, Renaturierung und Biodiversität, die der Förderung bedürften. Eine Unterteilung in Nutz- und Schutzlandschaften sei aus ihrer Sicht nicht zielführend. Zweifel äußerte sie auch an der Notwendigkeit des ländlichen Wegebaus. Seit 1991 seien in Mecklenburg-Vorpommern ca. 5.000 km Wege ausgebaut worden, aber ob dies sinnvoll war und ob sich dadurch positive Auswirkungen ergeben hätten, sei bisher noch nicht untersucht worden. Wichtig seien nach Ansicht der GRÜNEN auch in diesem Bereich neue Konzepte, z.B. in Form von Gemeindekooperationen beim Wegebau. Sie schloss ihre Rede mit einem Plädoyer für den Naturschutz. Bei der Ausrichtung der Flurordnung sollte auf die Naturschutzbelange des Landes besondere Rücksicht genommen werden. Von großer Bedeutung sei auch, die Planungsverfahren transparenter zu machen. Auf diesem Wege wäre es möglich, die Beteiligungskultur der Dorfgemeinschaften zu stärken.

Im letzten Beitrag der Debatte meldete sich nochmals Katharina Feike zu Wort. Sie erkenne einen Konsens, dass eine Neugestaltung der Flurordnung nötig sei. Einzig bei der genauen Ausgestaltung sei man teilweise noch weit auseinander. Als Stichwort nannte sie „Flächenmanagement für Maßnahmenrealisierung“. Dem Beitrag der Abgeordneten der Grünen entgegnete Feike, dass man sich der wichtigen Rolle umweltrechtlicher Standards durchaus bewusst sei. Sie verwies auf Informationen zu umweltrechtlichen Standards auf den Internetseiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt. Zum Ende ihrer Rede stellte sie klar, dass der Änderungsantrag der Grünen zu einseitig sei, um die komplexen Herausforderungen der Flurneuordnung zukünftig zu bewältigen. Er werde daher abgelehnt.

Während der Koalitionsantrag die Zustimmung der Koalition und der LINKEN erfuhr (Enthaltung der GRÜNEN), wurde der Änderungsantrag der GRÜNEN abgelehnt (Enthaltung der LINKEN).