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Hinter etwas sperrigen Begriffen müssen sich nicht zwangsweise sperrige Sachverhalte verbergen. Denn dass mit einem Landesverwaltungsverfahrensgesetz die stärkere Bürgerbeteiligung bei Großprojekten und die Einführung elektronischer Verwaltungsabläufe verbunden sind, überraschte im Vorfeld selbst langjährige Abgeordnete ...

 

 

Der Landtag hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (Drs Nr. 6/2578) beraten. Kernpunkte des Gesetzes sind, dass in Mecklenburg-Vorpommern künftig die Öffentlichkeit bei der Planung und Durchführung von Großprojekten rechtzeitiger und umfassender beteiligt werden soll, die Möglichkeit und Zulassung der Kommunikation per "De-Mail", die Verwendung elektronischer Formulare sowie die elektronische Aktenführung - auch für kommunale Behörden. Für die Umstellung des letzten Punktes ist eine Übergangszeit bis zum 1.1.2020 vorgesehen.

Hintergrund: Der Bundestag hat verschiedene Gesetzesvorhaben beschlossen, die u. a. anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes ändern. Diese verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften müssen in sogenannter Konkordanzgesetzgebung bis zum 1. Juni 2014, dem Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens der Regelungen in den Fachgesetzen des Bundes, in das Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz der Bundesländer aufgenommen werden.

Innenminister Lorenz Caffier sprach in seiner Einbringung von einem Profit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes. So sei die geplante frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eine gute Möglichkeit Transparenz und Akzeptanz von Großprojekten zu fördern und auch eine Reaktion auf Stuttgart 21 oder das Flughafenprojekt BER. So gebe es zukünftig vorher Einflussmöglichkeiten im Planungsverfahren und nicht erst danach die Klagen und Proteste. Bei so genannten DE-Mail-Gesetz komme man dem Wunsch der Bürger nach modernen Kommunikationsformen mit der Verwaltung entgegen, zumal sich die bereits jetzt mögliche elektronische Signatur nicht bewährt habe.

Peter Ritter (DIE LINKE) sprach er von einer großen Erwartungshaltung seiner Fraktion an eine aktivere Beteiligung der Bevölkerung an Großvorhaben. DIE LINKE unterstütze solche demokratieförderlichen Maßnahmen natürlich. Zum DE-Mail-Gesetz und der elektronischen Verwaltung, stelle sich natürlich die Frage, ob sich auch die NSA dieser Aufgabe widme und ob es neben den anfänglichen Mehrkosten perspektivisch auch Einsparungen geben werde. Zu allen Punkten habe er noch Fragen zu den Einflussmöglichkeiten des Landes innerhalb dieser Simultan bzw. Konkordanzgesetzgebung.

 

 

Letzten Begriff nannte SPD-Innenexperte Heinz Müller vom Klang her nicht sonderlich spannend. Ausgesprochen spannend sei aber das Thema Bürgerbeteiligung, weil es gut sei, wenn der Stellenwert dieser Beteiligung auch im Gesetz höher eingestuft werde. Die SPD-Landtagsfraktion setze sich auf verschiedenen Ebenen für eine stärkere Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz politischen und administrativen Handelns ein. Deshalb begrüße er ausdrücklich den Gesetzentwurf der Landesregierung, durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planungsabläufe von Vorhaben zu verbessern. In Sachen elektronische Verwaltung gebe es seiner Meinung nach bereits jetzt einen schleichenden Prozess, hier sei nur die Frage, ob das Gesetz die Einführung der Maßnahmen begleite, beschleunige oder seine Risiken betone. Die Verwaltung dürfe allerdings nicht hinter der inzwischen normalen Alltagskommunikation hinterherhinken. Insofern dürfe man fragen, warum die elektronische Aktenführung erst ab 2020 eingeführt werden solle? Alles in allem erwarte er eine sachbezogene Beratung im Innenausschuss und auf jeden Fall kein kurzes schnelles Durchwinken

Johannes Saalfeld (GRÜNE) zeigte sich angesichts der bislang einhelligen Meinungslage angriffslustig. Wo Beteiligung drauf stehe, müsse sie auch drin sein, hier gebe es aber einen Etiketten-Schwindel auf Bundes- wie auf Landesebene. Die Neuregelung sei verbal weichgespült mit Wischi-Waschi-Formulierungen, die vor der Bundestagswahl selbst von der SPD noch abgelehnt worden seien. Das Gesetz bleibe weit hinter dem zurück, was nach Stuttgart 21 versprochen worden sei. Beim DE-Mail-Verfahren gebe es massive Kritik der Datenschützer, weil der Nachweis des fehlgeschlagenen Zugangs von DE-Post jetzt beim Nutzer liege, das sei eine Benachteiligung gegenüber Nutzern der klassischen Post. Auch bei der elektronischen Verwaltung sähen die GRÜNEN Risiken, auch wenn sie dem Anliegen offen gegenüber ständen. Er forderte die Landesregierung auf, sich nicht hinter der Bundesgesetzgebung zu verstecken.

Wolf-Dieter Ringguth (CDU) rundete die Debatte mit einem launigen - aber wenig sachbezogenem - Redebeitrag ab, der sich hauptsächlich um seine morgendliche Andacht in der Schlosskirche und die eigenen Erfahrungen im Umgang mit Verwaltungsrecht drehte. Nebenher versuchte er noch die Kritikpunkte seines Vorredners zu entkräften. Etwas euphorischer ließ er seiner Freude über den Begriff "demokratieförderliche Maßnahme" seines Duz-Freundes Peter Ritter von der ansonsten eher verschmähten LINKEN freien Lauf.

Der Gesetzentwurf wurde anschließend von den demokratischen Fraktionen zur Beratung in den Innenausschuss überwiesen.