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Verfassungsänderungen sind aus gutem Grunde alles andere als ein Alltagsgeschäft im Parlamentsgeschehen. Und weil das so ist, haben die demokratischen Fraktionen diesmal gleich ein umfassendes Paket geschnürt, zu dem alle Beteilgten mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit "Ja" sagen können. Ein schönes Beispiel, dass man auch im Wahljahr noch gemeinsam handelt, wenn es um das Wohl des Landes geht ... 

SPD, CDU, LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Drs. 6/5076) in den Landtag eingebracht. Schwerpunkte: 1) Der Zeitrahmen für den Wahl-Termin der Landtagswahlen soll von frühestens 57 bis spätestens 59 um 2 Monate von frühestens 59 bis spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode verlängert werden. Damit wird künftig ein Wahltermin in den Sommerferien vermieden. 2) Es wird ein Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union in der Verfassung verankert, der das Recht hat, dem Landtag in Angelegenheiten der EU Beschlussempfehlungen vorzulegen. 3) Um Volksbegehren und Volksabstimmungen zu erleichtern, werden die Quoren reduziert. Die erforderliche Anzahl der Unterstützer eines Volksbegehrens wird von bislang 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte abgesenkt. Außerdem wird das Zustimmungsquorum bei einem Volksentscheid von einem Drittel auf ein Viertel abgesenkt. Es wird festgelegt, dass die Unterschriften innerhalb eines im Volksabstimmungsgesetz festzulegenden Zeitraums gesammelt werden müssen. Für die freie Unterschriftensammlung wird im Volksabstimmungsgesetz ein Zeitraum von 5 Monaten festgelegt. 



Stefanie Drese (SPD), die den Antrag für die demokratischen Fraktionen einbrachte, zeigte sich zufrieden. Sie sei froh, dass sich die demokratischen Fraktionen mit der Einbringung des Gesetzentwurfs gemeinsam auf den Weg machten, die Verfassung unseres Landes zu ändern. Seit dem Inkrafttreten der Landesverfassung sei dies lediglich viermal geschehen. Denn eine Verfassung solle sowohl Verlässlichkeit wahren als auch gesellschaftlichem Wandel sowie politischen Entwicklungen Rechnung tragen. Dem wolle man mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachkommen. Der wohl elementarste Punkt sei dabei die vorgesehene Stärkung direktdemokratischer Teilhabemöglichkeiten. Die SPD-Fraktion habe sich bereits seit längerer Zeit für einfachere politische Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger im Land ausgesprochen. Die Einigung der demokratischen Fraktionen, die nächste Wahlperiode des Landtags zu verlängern, begründete sie mit der Absicht zu verhindern, dass der Landtag im Jahr 2021 in den Sommerferien gewählt werden müsse, was der Wahlbeteiligung schaden könne. Die beabsichtigten Verfassungsänderungen seien das Ergebnis einer offenen, sachorientierten und von allen Seiten verantwortungsvoll geführten Diskussion. Dafür bedanke sie sich bei allen Beteiligten.

Justizministerin Uta-Maria Kuder betonte, dass die Verfassung über allen Rechtsvorschriften stehe. Darum müsse sie vor allzu leichtfertigen Änderungswünschen geschützt sein und könne nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtags geändert werden. Die vier Verfassungsänderungen der letzten 20 Jahre seinen stets sorgfältig abgewogen gewesen. Auch der vorliegende Vorschlag zur fünften Änderung sei aus ihrer Sicht ebenso sinnvoll wie zeitgemäß. Ein besonders sensibler Teil des Entwurfs sei die Absenkung der Quoren für Volksbegehren. Allein der Umstand, dass in einem Einzelfall ein Quorum nicht erreicht wurde, dürfe niemals Grund für eine Absenkung sein, um eine Abwärtsspirale zu vermeiden und um kleinen Gruppen von Lobbyisten, Betroffenen oder Aktivisten keine verfassungsrechtlich unzulässigen Kompetenzen zu verleihen. Der vorliegende Entwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/DIE GRÜNE und DIE LINKE sei ein vertretbarer und verfassungsrechtlich zulässiger Kompromiss.

Helmut Holter (LINKE) nannte die Landesverfassung eine Grund- und Werteordnung, die aber lebendig sei und sich weiterentwickeln könne. Mit der durch alle demokratischen Fraktionen eigebrachten Verfassungsänderung werde sich die Verfassung deutlich weiterentwickeln. Die Verlegung des Wahltermins führe hoffentlich zu einer regen Beteiligung und stärke damit die Demokratie. Auch die Instrumente der direkten Demokratie würden gestärkt – durch die Senkung der Quoren für Volksbegehren und Volkentscheide. Aus Sicht der Linksfraktion gäbe es weitere Dinge, die in der Landesverfassung geändert bzw. in diese verankert werden sollten. So plädiere man für die grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschüsse und eine Absenkung des Quorums für Normenkontrollklagen aus dem Landtag. Die Linke wolle auch, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in beiden Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns als Staatsziel festgeschrieben würden. Insofern sei die aktuelle Verfassungsänderung sicherlich nicht die letzte. Man bleibe dran.

Andreas Texter (CDU) nannte die Landesverfassung ein hohes Gut, die nicht auf jeden tagespolitischen Trend reagieren müsse. Für die CDU-Fraktion sei von Anfang an wichtig gewesen, dass die Frist für die Neuwahl des Landtages neu geregelt werde. An Wahlen in den Sommerferien könne kein Demokrat ein Interesse haben. Bezüglich der Regelung, dass Unterschriften für Volksbegehren künftig innerhalb von fünf Monaten zusammenkommen müssten, stellte er fest, dass nun nicht mehr bis zum Sankt Nimmerleinstag Unterschriften gesammelt werden könnten und Gesetzesvorhaben damit übermäßig verzögert würden.

Jürgen Suhr (GRÜNE) nannte die geplante Verfassungsänderung einen ersten Schritt zu mehr direkter Demokratie. Das Absenken der Quoren beim Volksbegehren und beim Volksentscheid sei aus seiner Sicht der Kern der Verfassungsänderung. Mehr und bessere Beteiligungsrechte seien eine Möglichkeit zum Abbau von Politikverdrossenheit. Vor allem die Reduzierung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid von 33 auf 25 Prozent stellt eine wesentliche Verbesserung dar. Die Bündnisgrünen wären allerdings gern noch weiter gegangen, etwa indem sie ein Unterstützungsquorum von 60.000 Unterschriften beim Volksentscheid gefordert hätte. Die jetzt vorgelegte Regelung stelle deshalb einen Kompromiss dar und sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Demokraten in die Ausschussberatungen überwiesen.