In zwei Wochen wird der Landtag MV das neue Tariftreue- und Vergabegesetz MV beschließen. Für öffentliche Aufträge soll dann gelten, dass den Beschäftigten #Tariflohn oder tarifgleicher Lohn gezahlt werden muss. Der #Wirtschaftsausschuss berät am Donnerstag letzte Änderungen. Wichtig: Für Branchen, in denen es keinen anwendbaren #Tarifvertrag gibt, gilt dann der #Vergabemindestlohn. Für diesen haben sich die Koalitionspartner jetzt auf 13,50 Euro pro Stunde geeinigt – der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung für die Innen- und Unterhaltsreinigung. Diese Grenze ist von Sozialpartnern verhandelt und liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Bereits im heute gültigen Vergabegesetz war dieser Vergabemindestlohn oberhalb des bundesweiten #Mindestlohns verankert worden – auch damals mit dem zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften verhandelten Tarifvertrag der Gebäudereinigung als Messlatte. Unser Fraktionsvorsitzender Julian Barlen meint: „Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern treten wir als Land aktiv für Löhne ein, die sich auch lohnen. Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden. Ab 1. Januar 2024 wird es daher für öffentliche Aufträge Tariflohn bzw. tarifgleichen Lohn geben. Dafür sorgen wir mit dem neuen Tariftreuegesetz in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Nach dem Vergabemindestlohn gehen wir nun den nächsten konsequenten Schritt in Richtung guter Löhne.“
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