In dieser Woche ist die #Antigewaltwoche, die am Sonnabend im Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen mündet. Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen ob zu Hause oder am Arbeitsplatz ist falsch und auch strafbar! Gewalt ist kein Kavaliersdelikt! Aber viele Fälle von häuslicher Gewalt und Sexualstraftaten bleiben im Dunkeln. Umso bedeutender sind die Aufklärung dieser Fälle und die Unterstützung der Opfer! Unsere Abgeordnete Mandy Pfeifer sagt hierzu: Gewalt gegen Frauen, ob zu Hause oder am Arbeitsplatz, ist inakzeptabel. Die Antigewaltwoche betont die Bedeutung von Prävention und Unterstützung. Für Betroffene wichtig ist der schnelle Zugang zu Beratung und Hilfe. Hierfür gibt es das bundesweite Hilfetelefon für Frauen unter der Telefonnummer 0800 116 016. Das Hilfetelefon ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Auch und gerade an den Feiertagen. Gewalt in Beziehungen gibt es übrigens auch gegenüber Männern, auch wenn über dieses Thema sehr wenig gesprochen wird. Auch hier gibt es ein Hilfetelefon für Betroffene unter der 0800 123 99 00. Die lokalen Hilfsangebote in Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Anlaufstellen und Hilfseinrichtungen für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt mit ihren Kontaktdaten, sind im Netz hier zu finden unter https://www.cora-mv.de/index.php/hilfenetz. Das Gleichstellungsministerium evaluiert aktuell das bestehende Beratungs- und Hilfenetz, während auch Landkreise ihrer Verantwortung nachkommen müssen, indem sie die Forderungen der Istanbul-Konvention* umsetzen. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle durch das Gleichstellungsministerium M-V wird die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorangetrieben. Gemeinsam streben wir eine gewaltfreie Gesellschaft an! #GewaltGegenFrauen #Antigewaltwoche #NullToleranz [* Die Istanbul-Konvention, offiziell als "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" bekannt, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der darauf abzielt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, zu bekämpfen und Opfer zu schützen. Sie legt umfassende Maßnahmen und Standards fest, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, Opferschutz zu stärken und die strafrechtliche Verfolgung von Tätern sicherzustellen.]
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