Die Kommunalverfassung des Landes ist der rechtliche Rahmen für die Arbeit der Städte und Gemeinden im Land. Heute hat der Landtag eine Novelle der Kommunalverfassung auf den Weg gebracht. Martina Tegtmeier, unsere Sprecherin für Kommunalpolitik, erläutert: "Mit der Novelle der Kommunalverfassung passen wir das zuletzt vor über zehn Jahren umfänglich aktualisierte Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen an." So wird bspw. die Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenz, die während der Corona-Pandemie als Ausnahmeregelung bereits erprobt wurde, auf eine saubere Rechtsgrundlage gestellt. Das verbessert am Ende die Vereinbarkeit von kommunalpolitischem Ehrenamt und Familie. Die Novelle wurde heute in die Ausschussberatung überwiesen. Sie soll pünktlich bis zur Kommunalwahl im Juni in Kraft treten. Der heutigen Beratung im Landtag waren bereits umfangreiche Beratungen zwischen Regierung und der kommunalen Familie vorangegangen.
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