Moderne Kommunen brauchen eine moderne Kommunalverfassung! Heute wurde das überarbeitete Kommunalverfassungsgesetz beschlossen, um die Kommunalverfassung an die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Was ändert sich konkret? In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es wichtig, dass Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker rechtssicher digital an Sitzungen teilnehmen können. Das erleichtert es, Ehrenamt, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Außerdem bekommen Einwohnerinnen und Einwohner mehr Möglichkeiten zur Beteiligung, zum Beispiel durch die einfachere Einrichtung von Beiräten. Eine weitere wichtige Änderung: Die Altersgrenze für Kandidierende zum Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Landrätin/des Landrats im Hauptamt wird aufgehoben. Es ist unsinnig, dass im Ehrenamt keine Altersgrenze vorgesehen ist, beim Hauptamt aber schon, betont Martina Tegtmeier, innenpolitische Sprecherin unserer Fraktion. Wir wollen das umfangreiche Wissen erfahrener Wahlbeamter für die Städte und Kreise erhalten. Klingt nach einem großen Schritt für die Mitbestimmung und die Zukunft unserer Kommunen, oder? #Kommune #Verfassung #Digitalisierung #Familie #Ehrenamt
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