Der Schutz jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur bekommt in MV Verfassungsrang! Darauf haben wir uns als SPD, DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Landtag geeinigt und dazu werden wir als Fraktionen im November eine Verfassungsänderung einbringen. Wir sind uns einig, dass Antisemitismus und Judenhass entschlossen und gemeinsam entgegenzutreten ist. Warum wir das machen? Nie wieder ist jetzt! Historische Verantwortung tragen ist das eine, heute und jetzt konkret zu handeln, das andere. Das werden wir in der kommenden Landtagssitzung bekräftigen, indem wir die Landesverfassung ändern und den Schutz jüdischen Lebens und die Zurückdrängung von nationalsozialistischem und antisemitischem Gedankengut mit aufnehmen. Was sich dadurch eigentlich ändert? Mit der Aufnahme des Schutzes jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur als Staatsziel wird der Schutz der jüdischen Gemeinschaft und die Förderung ihrer kulturellen Vielfalt ausdrücklich als verbindliches Anliegen des Landes verankert. Alle staatlichen Organe, von der Landesregierung bis hin zu kommunalen Verwaltungen, sind verpflichtet, dieses Ziel aktiv zu verfolgen. Das stärkt Initiativen gegen Antisemitismus, für Toleranz und für die Bewahrung jüdischer Kultur in den Entscheidungsprozessen und Handlungen des Staates. Neben rassistischen und anderen extremistischen Einstellungen sind fortan auch nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut durch unsere Landesverfassung als eindeutig verfassungswidrig eingeordnet. Jeder und jede Einzelne in MV ist aufgefordert, solchen Tendenzen entschieden entgegenzutreten. Zuletzt waren leider auch bei uns in MV antisemitische Angriffe stark gestiegen. 2023 wurden durch die Polizei 115 Straftaten erfasst. 2022 waren es 79.
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