Keine Frau und kein Kind sollte unter Gewalt leiden! Dafür setzen wir uns ein. Deswegen haben wir den Gewaltschutz im Landtag gestärkt. Ab 2032 hat jede und jeder in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor sexualisierter und häuslicher Gewalt. Das hat der Bundestag beschlossen. Das ist gut und richtig. Wir haben aber heute nochmal klar gemacht: Wir erwarten, dass der Bund sich dann auch dauerhaft an den Kosten beteiligt. Gleichzeitig haben wir uns dazu bekannt, das Beratungs- und Hilfenetz in den kommenden Jahren weiter auszubauen.
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