Altersgrenze für Kinderkrankentage erhöhen, Familien im Krankheitsfall besser absichern Bislang endet der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach 45 SGB V mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Wir wollen, dass künftig Eltern auch dann Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld haben, wenn ihr erkranktes Kind älter als zwölf Jahre ist. Was wir tun? Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Altersgrenze auf 14 Jahre erhöht wird.
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„Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 war ein Meilenstein der europäischen Friedensordnung und der Versöhnung. Nach den unermesslichen Verbrechen, die das nationalsozialistische...
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„Die elterliche Fürsorge endet nicht mit dem 12. Geburtstag“, erklärt Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Wenn Jugendliche mit hohem Fieber,...
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„Mit dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz stärken wir die Gemeinden im Umfeld von Wind- und Solarparks und sorgen dafür, dass die Menschen in diesen Gemeinden auch ganz konkret...
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