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Julian Barlen am 22. September 2025 Grundsteinlegung für Unibibliothek am Ulmicum: Land investiert mehr als 100...

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Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich gemeinsam mit der Linksfraktion für eine Reform des Bundesmeldegesetzes ein. Ziel ist es, polizeilichen Ermittlern in Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder einen besseren Zugriff auf relevante Meldedaten zu ermöglichen. Insbesondere dann, wenn es sich um fragmentierte Hinweise auf bislang unbekannte Täter handelt. Ein entsprechender Antrag wurde in den Landtag eingebracht und beschlossen.

Martina Tegtmeier, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erklärt:

„Wenn Kinder in Gefahr sind, darf der Staat nicht zuschauen. Es kann nicht sein, dass Ermittlungen gegen potenzielle Täter an technischen oder rechtlichen Hürden scheitern, nur weil die vorhandenen Daten nicht verknüpft werden dürfen. Wir wollen, dass bei konkretem Verdacht auch fragmentierte Informationen ausreichen, um gefährdete Kinder zu identifizieren und zu schützen.“

In der Praxis stoßen Ermittlungsbehörden regelmäßig auf Hinweise in einschlägigen Online-Foren – etwa zu Namen, Geburtsdaten oder familiären Zusammenhängen. Das Problem ist:

Die vorliegenden Daten sind nicht verknüpfbar und können im automatisierten Verfahren nur zu konkret bestimmten Einzelpersonen abgefragt werden. Daten zu minderjährigen Personen dürfen zudem nicht abgefragt werden. Eine effektive Ermittlungsarbeit wird dadurch erheblich erschwert oder unmöglich gemacht – zulasten des Kinderschutzes.

„Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Verantwortung und sendet ein starkes politisches Signal. Wir wollen, dass Täter verfolgt und Kinder geschützt werden“, betont Martina Tegtmeier.

Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass das Bundesmeldegesetz entsprechend angepasst wird, mit dem Ziel, automatisierte Suchen bei konkreten Gefährdungslagen zu ermöglichen.

  • Sprecherin für Innen- und Kommunalpolitik
  • Innenausschuss