Zur heutigen Zeugenbefragung des ehemaligen Nord Stream 2 Mitarbeiters Ontyd erklärt der Obmann der SPD-Fraktion Thomas Krüger:
„Herr Minister Christian Pegel hat schon 2021 und 2022 ausgeführt, dass die Endfassung der Satzung weitgehend durch ihn selbst in Vorbereitung der politischen Entscheidung über die Stiftungsgründung zusammengestellt worden ist. Ebenso hat er durchgängig darauf hingewiesen, dass bei der Erarbeitung unterschiedliche Formulare und Vorlagen eingesetzt worden sind und es auch Anregungen der Nord Stream 2 AG im Verlauf der Satzungserarbeitung gegeben hat.
Der Zeuge Ontyd machte heute deutlich, dass Nord Stream 2 von der Anwaltskanzlei Freshfields und Partner nur einen allgemeinen Standardentwurf von Stiftungssatzungen erhielt, welcher anschließend vom Zeugen selbst an Christian Pegel als Zuarbeit von Nord Stream 2 weitergegeben wurde. Dieser Entwurf wurde anschließend laut dem Zeugen auf Seiten der Landesregierung grundlegend verändert und weiterentwickelt.
Gleichermaßen hat die Aussage des Zeugen Ontyd bestätigt, dass es keinen Kontakt zwischen der Landesregierung und der von Nord Stream 2 AG beauftragten Anwaltskanzlei Freshfields und Partner gab. Die Einbindung der Anwaltskanzlei von Nord Stream 2 erklärt auch, warum sich diese Kanzlei in den Metadaten der Computer-Datei des Textverarbeitungsprogramms wiederfand.
Entscheidend bleibt, dass die Endfassung der Satzung weitgehend durch Minister Pegel selbst in Vorbereitung der politischen Entscheidungen für eine Gründung der Klimaschutzstiftung zusammengestellt wurde und die abschließende Entscheidung in den Händen von Landesregierung und Landtag lag. Dies entsprach auch den vom Landtag in seinen Beschlüssen 2020 gefassten Aufforderungen an die Landesregierung zur Abwehr der Sanktionsdrohungen der Trump-Administration und zur Unterstützung der Vollendung des Baus von Nord Stream 2.“