SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Das Gutachten des Hamburger „Gewos-Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung“ hat den Städten Rostock und Greifswald einen weiterhin angespannten Wohnungsmarkt bestätigt. Dieser angespannte Wohnungsmarkt ist die Voraussetzung für eine Verlängerung der Verordnung mit mietpreisbegrenzenden Regelungen. Dazu erklärt Rainer Albrecht, Sprecher für Bauen und Wohnen:

„Ich freue mich, dass mit dem Gewos-Gutachten jetzt die Möglichkeit geschaffen wird, die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze in Rostock und Greifswald auch im kommenden Jahr fortzuführen. Das ermöglicht es, trotz des angespannten Wohnungsmarktes in beiden Städten, die Situation bei den Mieten zu entspannen. Durch die Mietpreisbremse darf bei neu abzuschließenden Mietverträgen die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Kappungsgrenze, die in beiden Städten jetzt einheitlich bei 15 Prozent liegen wird, beschränkt den maximalen Anstieg bei bestehenden Mietverträgen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das Land wird die im Jahr 2018 in Kraft getretene Verordnung 2023 entsprechend verlängern, sodass Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze fortgelten. Ich habe auch keine Zweifel daran, dass beide Städte dies unterstützen werden, zumal es immer noch eine hohe Zahl von Mieterinnen und Mietern gibt, die staatliche Hilfen benötigen bzw. nur ein geringes Einkommen beziehen. Umso wichtiger ist es, dass wir sowohl in Rostock als auch in Greifswald auch beim bezahlbaren Wohnen am Ball bleiben und gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft das Wohnraumangebot kontinuierlich weiter ausbauen.“

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