SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Ab Oktober soll die geplante Gasumlage erhoben werden, mit der die teils sehr hohen Zusatzkosten durch den Einkauf von Erdgasmengen auf den aktuellen Märkten gleichmäßig auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt werden sollen. Kritik gab es zuletzt daran, dass auf die Gasumlage zusätzlich noch die Mehrwertsteuer fällig wird. Hierzu erklärt Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV:

„Ohne Gasumlage würden in einigen Versorgungsgebieten exorbitante Preissteigerungen drohen, die Privathaushalte wie Unternehmen überlasten würden. Durch die Verteilung der Kosten auf breite Schulten und durch die regelmäßige Anpassung der Umlagenhöhe stellt der Bund sicher, dass die Belastung für den Einzelnen so gering wie möglich bleibt und die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Das ist nicht schön, aber es ist notwendig und es ist richtig.

Was hingegen misslich ist, ist der Punkt, dass die Gasumlage qua EU-Recht nicht von der Mehrwertsteuer befreit werden kann. Denn so entsteht zusätzlich zur sinnvollen Umlage eine extra Belastung von Bürgern und Unternehmen, die nicht notwendig ist. Hier benötigen wir schnelles Gegensteuern des Bundes.

Mein Lösungsvorschlag: Statt die berechnete Höhe der Gasumlage anzusetzen, reduzieren wir den von den Gaskunden zu zahlenden Betrag bereits um die Mehrwertsteuer. Statt bspw. 1,5 Cent je kWh würden also 1,26 Cent je kWh für die Gasumlage angesetzt. Der Gaskunde zahlt auf diese 1,26 Cent je kWh dann die Mehrwertsteuer, also zusammen dann wieder 1,5 Cent je kWh.

Im Umlagefonds kommen natürlich erst einmal nur die 1,26 Cent an. Die 0,24 Cent Differenz würden über die Mehrwertsteuer bei Bund, Ländern und Gemeinden landen. Diese Mehrwertsteueranteile aus der Gasumlage müssten aus der Finanzverteilung an Länder und Kommunen ausgenommen werden und komplett beim Bund bleiben, der sie dann zu 100% als Bundeszuschuss in den Umlagefonds abführt.

Das Ergebnis wäre folgendes:

  1. Alle Gasverbraucher würden brutto (Umlage plus MwSt.) genau den berechneten Betrag für die Gasumlage zahlen, aber nicht mehr.
  2. Für den Bund wäre das Vorgehen ein Nullsummenspiel, da der Zuschuss zum Gasumlagefonds über die Mehrwertsteuer auf die Umlage zusätzlich eingenommen wird.
  3. Im Fonds wäre das benötigte Geld, um lokale Verwerfungen bei den Gaspreisen zu vermeiden.
  4. Die EU-Vorgaben zur Erhebung der Mehrwertsteuer würden eingehalten.

Es mag sein, dass diese Sichtweise naiv ist. Sie ist aber mindestens rechnerisch richtig und würde dem Eindruck Vorschub leisten, der Bund wolle an der notwendigen Umlage noch extra verdienen. Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister und sehr geehrter Herr Finanzminister – bitte übernehmen sie.“

Hintergrund:

Die tatsächliche Höhe der Gasumlage soll bis Mitte August erstmalig berechnet und ab 1. Oktober 2022 erhoben werden. Sie soll alle drei Monate an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Bei einer Umlage von 1,5 Cent je kWh und 15.000 kWh Jahresverbrauch wären das 225 Euro Mehrkosten für einen Haushalt. Wird auf diesen Betrag dann noch die Mehrwertsteuer fällig, wären das 42,75 Euro extra, die den jeweiligen Haushalt belasten.

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