SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (kurz BüGem) hat Mecklenburg-Vorpommern 2016 bundesweit das erste Gesetz seiner Art verabschiedet und damit klare Akzente gesetzt für die Steigerung der Akzeptanz von Windkraftanlagen. Dieser Grundgedanke wurde nach Klagen gegen das Gesetz 2022 auch gerichtlich bestätigt. Inzwischen erlaubt die Bundesgesetzgebung mehr Spielräume, als dies 2016 möglich war, so dass der Landtag heute in erster Lesung die Novelle des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes beraten hat. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausweitung der Beteiligung auch auf Freiflächen-PV-Anlagen, die verpflichtende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, weniger Bürokratie sowie die klare Definition des Umfangs der Beteiligung. Hierzu erklärt Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Mit dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz stärken wir die Gemeinden im Umfeld von Wind- und Solarparks und sorgen dafür, dass die Menschen in diesen Gemeinden auch ganz konkret finanziell profitieren können. So sieht echte Beteiligung aus. Als Land sind wir beim wichtigen Thema Akzeptanzsteigerung der Energiewende damit einmal mehr Vorreiter.“

Beitz betont in diesem Zusammenhang, dass die SPD-Fraktion bei der Energiewende auf Anreize und nicht auf Verbote setzt: „Energiewende funktioniert nur mit den Menschen. Und Überzeugungsarbeit ist umso leichter, je konkreter und sichtbarer die Vorteile sind. Klimawandel ist für viele Menschen weit weg und abstrakt. Jährlich wiederkehrende Zahlungen, die man im eigenen Portmonee sieht, sind hingegen sehr konkret und spürbar.“

Kernelement des Gesetzesentwurfs ist eine direkte Beteiligung je produzierter und eingespeister Kilowattstunde Strom aus Wind- und Solarenergie. Künftig sollen die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von 2.500 Metern je mindestens 0,2 Cent pro Kilowattstunde bei Windkraftanlagen und von je 0,1 Cent pro Kilowattstunde bei Solar erhalten. Wenn die Betreiber bereit sind, ist bei Windkraft sogar jeweils eine Beteiligung von 0,3 Cent möglich.

Für eine Gemeinde kann dies jährlich mehrere zehntausend Euro pro Windkraftanlage bedeuten – Mittel, die unmittelbar in die Verbesserung des Ortsbildes fließen können, in Vereine und Stiftungen vor Ort, aber auch in Kultur, Veranstaltungen oder den Naturschutz.

„Wir bauen mit dem neuen Gesetz vor allem auch bürokratische Hürden ab, vereinfachen Abstimmungsprozesse und geben den Gemeinden ein echtes Mitspracherecht auf Augenhöhe mit den Betreibern. Uns ist wichtig, dass über die Art der Beteiligung ganz konkret vor Ort gesprochen wird und wir nicht aus Schwerin einfach etwas vorgeben, dass dann vor Ort vielleicht gar nicht passt.“  

Zum Gesetzentwurf der Grünen erklärt Beitz: „Einmal mehr zeigen die Grünen leider, das gut gemeint nicht zwingend gut gemacht ist. Statt Bürokratie im Gesetz abzubauen, hätten die Grünen Bürokratie aufgebaut mit Berichtspflichten hier und da. Informationsveranstaltungen über die vorgeschlagene Beteiligung sollten nur am Wochenende stattfinden dürfen – was absolut realitätsfern ist, als ob die Menschen am Wochenende nur zu Hause sitzen würden und nicht gerade am Wochenende auch ehrenamtlich in Sport und Verein unterwegs sind oder endlich Zeit für die Familie haben. Und zu guter Letzt muss man festhalten, dass unser Entwurf für Bürgerinnen und Bürger doppelt so viel Geld aus der Beteiligung vorsieht, wie das bei den Grünen der Fall gewesen wäre.“

Abschließend betont Beitz: „Mit unserem Gesetz stärken wir die kommunale Handlungsfähigkeit, bauen Bürokratie ab, schaffen mehr Akzeptanz für erneuerbare Energien und sorgen dafür, dass die Vorteile des Ausbaus direkt bei den Menschen ankommen.“

Kontakt
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