Landtag, Landesregierung, Landesverfassungsgericht und Landesrechungshof sind in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerte Organe. Der Landesrechungshof hat neben der in der Verfassung verankerten Aufgabe der Überwachung der Haushalts- und Wirtschaftsführung entsprechend dem Landesrechnungshofgesetz auch die Aufgabe, den Landtag und die Landesregierung bei ihren Entscheidungen zu unterstützen. Die Enquetekommission begleitet eines der wichtigsten Reformvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern. Die Neuorganisation der kommunalen Verwaltungsstrukturen soll Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest machen. Deshalb ist gerade hier eine begleitende Beratung des Landesrechungshofes sinnvoll. Vor diesem Hintergrund hatte die Enquetekommission den Landesrechungshof um mehrere beratende Äußerungen ersucht.
„Der Landesrechnungshof hatte der Enquete-Kommission ‚Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung’ zugesagt, bis zum 18. März 2009 den zweiten Teil des Gutachtens zu den finanziellen Auswirkungen einer Einkreisung Stralsunds zur Verfügung zu stellen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Aus diesem Grund haben die Koalitionsfraktionen in der heutigen Sitzung einen Antrag gestellt, mit dem der Landesrechnungshof aufgefordert wird, das zugesagte Gutachten vorzulegen. Die heutige Sitzung der Enquete-Kommission wurde unmittelbar nach Beschlussfassung über den Antrag vorzeitig beendet.
Die Enquete-Kommission kann nicht weiterarbeiten, bevor das Gutachten nicht allen Mitgliedern vorliegt. Wie sollen wir ohne die Analysen des Landesrechnungshofs fundiert beurteilen, welche finanziellen Auswirkungen mit der Einkreisung kreisfreier Städte verbunden sind? Die Verzögerung durch den Landesrechnungshof ist sehr misslich, weil die Enquete einen eng gesteckten Zeitplan abarbeiten muss und der durch den Landtag gestellte Auftrag in Gefahr gerät“, so Martina Tegtmeier, Obfrau der SPD in der Enquetekommission und Beate Schlupp, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion.
20. März 2009
Enquete-Kommission erwartet gutachterliche Stellungnahme des Landesrechungshofes
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