Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute für Anfang März 2016 das Hauptverfahren zum möglichen Verbot der NPD angesetzt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery:
„Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht und ein Zeichen für die gute Arbeit der Bundesländer bei der Einreichung des Verbotsantrages. Jetzt wird es richtig ernst für die NPD. Deren steigende Nervosität im Schweriner Landtag ist seit Monaten spürbar.
Ein Verbot der Partei ist die richtige Antwort, um die gefährlichen rechtsextremistischen Strukturen finanziell trockenzulegen. Ich bin überzeugt davon, dass allein das Material aus Mecklenburg-Vorpommern ausreichen würde, um die NPD verbieten zu können und nachzuweisen, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen den demokratischen Rechtsstaat vorgeht. Hierzu unterhält sie auch engste Verbindungen zu gewaltbereiten Kameradschaften.
Zudem ist die NPD zumindest geistiger Wegbereiter für die stark ansteigenden fremdenfeindlichen Straftaten, die schon beinahe terroristische Ausmaße annehmen. Sehr interessant für das Verbotsverfahren sind in diesem Zusammenhang auch die Ermittlungen zum offenbar geplanten Brandanschlag auf die Erstaufnahmeeinrichtung in Schwerin-Stern Buchholz.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass dem Verbotsantrag des Bundesrates durch das Bundesverfassungsgericht in der Hauptverhandlung stattgegeben wird. Das wäre ein großartiger Erfolg für den wehrhaften demokratischen Rechtsstaat. Allerdings bleibt es eine der wichtigsten Aufgaben, das rechtsextremistische Gedankengut durch kluge und attraktive Politik aus den Köpfen der Menschen zu vertreiben.“