SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Das Landesjagdgesetz ist beschlossen. Am Mittwoch stimmte die Mehrheit des Landtags für die Gesetzesnovelle. Die agrarpolitische Sprecherin, Dr. Sylva Rahm-Präger, begrüßt die neue Novelle ausdrücklich:

„Unser Ziel mit der Novelle war es, den Waldumbau in den kommenden Jahrzehnten zu standortangepassten Laubmischwäldern zu beschleunigen, um besser gegen die Klimaveränderungen gewappnet zu sein. Aber gleichzeitig war es uns wichtig, den Schutz unserer heimischen Wildtiere nicht aus den Augen zu verlieren. Nach intensiven Beratungen und Bemühungen ist es uns gelungen, einen guten Kompromiss zu erarbeiten, der unsere beiden Ziele in Einklang bringt. Wir schützen sowohl das Klima als auch unser Wild.

Dafür haben wir mehrere Maßnahmen im Gesetz verankert. Beispielsweise wird durch die Novelle das Wildwirkungsmonitoring für den Gesamtwald eingeführt. Damit wollen wir dauerhaft feststellen, ob sich Wild und Wald in einer guten Balance befinden. Außerdem wurde der Wolf in das Gesetz mit aufgenommen. Vor allem bei der Mindestabschussregelung haben wir eine gute Lösung gefunden. Vorgesehen ist, dass beim Rot- und Damwild nur für die Altersklassen 0 und 1 ein jährlicher Mindestabschussplan zu erstellen ist.

Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten für den stets konstruktiven Prozess bedanken. Es ist nur natürlich, dass nicht alle Interessen gleichgelagert waren und sind. Es hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, Experten im Fachausschuss anzuhören und die offenen Fragen in vielen Gesprächen mit den Fachleuten zu diskutieren. Nur so war es uns als Parlamentarier möglich, in einem Abwägungsprozess am Ende auch eine faire und gute Lösung herauszuarbeiten und zu beschließen.“

Die Sprecherin für Ländliche Räume und Bürgerschaftliches Engagement, Dr. Anna-Konstanze Schröder, ergänzt und fordert zur Zusammenarbeit auf Grundlage des Gesetzes auf:

„Das Jagdgesetz bildet den rechtlichen Rahmen, die Jägerinnen und Jäger üben ihr Handwerk eigenverantwortlich darin aus. Es erlaubt Totschlagfallen nur noch im Ausnahmefall, nimmt den Wolf in die Liste der bejagbaren Tiere auf, beschränkt den Einsatz von Bleimunition. Regelungen zu Reviergrößen wurden vereinfacht, die Mindestpachtzeit an die Bundesgesetzgebung angepasst.Die Daten für das Jagdkataster der Jagdgenossenschaften werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Besonders kontrovers wurden die Mindestabschusszahlen für Rot- und Damwild in den unteren Altersklassen und die wegfallende Abschussplanung für das Rehwild diskutiert. Wer das Wild gut bewirtschaften will, muss sich auch mit seinen Nachbarn verständigen. Kein Gesetz kann das persönliche Gespräch und die kooperativen Absprachen ersetzen. Darum hoffe ich, dass mit dem Gesetzesbeschluss nun auch eine Grundlage geschaffen wird, auf der alle miteinander das Gespräch suchen.“

  • Sprecherin für Bioökonomie, Ernährungs- & Gesundheitswirtschaft, Agrar-, Umweltpolitik
  • Wirtschaftsausschuss und Agrarausschuss