SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Jochen Schulte/ Rudolf Borchert: Beteiligungsgesetz ermöglicht bundesweit erstmalig Teilhaberechte

Zur heutigen Einbringung des Entwurfs eines Bürgerbeteiligungsgesetzes für Windparks in den Landtag erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte und der energiepolitische Sprecher, Rudolf Borchert:

Jochen Schulte:
„Mecklenburg-Vorpommern wird das erste Bundesland, das betroffenen Bürgern und Kommunen gesetzlich verankert die Teilhabe an Windparks ermöglicht. Das ist die überaus wichtige Botschaft, die heute aus dem Landtag kommt. Selbst aus den Reihen der Opposition wird dabei anerkannt, dass Mecklenburg-Vorpommern damit bundesdeutsche Rechtsgeschichte schreibt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auf einer Initiative der SPD-Landtagsfraktion basiert, biegt ein juristischer Marathonlauf auf die Zielgerade. Unsere Vorstellung war von Anfang an, dass in unserem Land grundsätzlich nur noch solche Windparks entstehen, aus denen die Menschen und die Gemeinden vor Ort direkt Gewinn erzielen können – wenn sie dies denn wollen.

Für die SPD-Fraktion stellt die Windenergie einen wesentlichen Eckpfeiler für die weitere, auch wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar. Auf diesem Weg in eine Zukunft mit erneuerbaren Energien wollen wir die Menschen mitnehmen und dafür sorgen, dass möglichst Viele in diesem Land auch wirtschaftlich davon profitieren.

Das geplante Gesetz ist daher erst einmal ein Angebot und eine Chance auf eine wirtschaftliche Teilhabe. Denn es verpflichtet den Betreiber einer zukünftigen Windenergieanlage, allen Anwohnern und betroffenen Gemeinden eine Beteiligung in einem Umfang von mindesten 20 Prozent der jeweiligen Anteile zu unterbreiten.“

Rudolf Borchert:
„Das Gesetz soll auch alternative Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer wirtschaftlichen aber eben nicht gesellschaftsrechtlichen Teilhabe eröffnen. Ausdrücklich nennt der Gesetzentwurf dabei beispielhaft das Angebot eines vergünstigten lokalen Stromtarifs für die Anwohner. Darüber hinaus kann auch gesetzlich vorgegeben den Gemeinden für die Dauer des Betriebes der Windenergieanlagen die Zahlung einer Ausgleichsabgabe offeriert werden.

Nach der heutigen Einbringung werden nun die zuständigen Fachausschüsse unter Federführung des Energieausschusses den Gesetzentwurf intensiv beraten. Zudem wird es auch eine umfangreiche Expertenanhörung Anfang des Jahres 2016 geben. Unser Ziel ist es, die Beratungen im Frühjahr 2016 abzuschließen, damit im Anschluss der Landtag das Gesetz verabschieden kann.“