SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Thomas Schwarz: Positives Votum der Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Der Finanzausschuss des Landtags führte heute eine öffentlich Anhörung zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern" durch. Im Anschluss äußerte sich Thomas Schwarz (SPD), Mitglied im Finanzausschuss:

„Alle Sachverständige äußerten sich grundsätzlich positiv zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in inhaltlicher Ausgestaltung entspricht dieser den Anforderungen der Schuldenbremse, die Mecklenburg-Vorpommern schon 2009 in seine Landesverfassung aufgenommen hat. Die Schuldenbremse tritt für den Bund und die Länder ab 2020 in Kraft.

Der Gesetzentwurf regelt die Errichtung eines Sondervermögens mit einem Volumen von mindestens 200 und höchstens 500 Millionen Euro, das als Puffer für konjunkturbedingte Einbrüche, steuerrechtsänderungsbedingte Einnahmerückgänge und Natur- oder sonstige Katastrophen dienen soll, um so eine Neuverschuldung möglichst zu verhindern.

Der Hinweis vom Städte- und Gemeindetag, dass der Gesetzentwurf nicht zu Lasten der Kommunen gehen darf, ist nicht vonnöten. Das Sondervermögen wird nicht irgendwo außerhalb des Landesetats gebunkert und dem kommunalen Finanzausgleich entzogen. Es ist vielmehr Geld des Landes, von dem die Kommunen bereits ihren Anteil erhalten haben. Die Kommunen haben mit dem vom Land eingerichteten Kommunalen Finanzausgleichsfonds ein eigenes Instrumentarium in der Hand, um Vorsorge für Konjunktureinbrüche zu treffen.

Durch die konsequente Haushaltskonsolidierung seit 2006 ist Mecklenburg-Vorpommern anders als viele andere Bundesländer sehr gut auf die Einführung der Schuldenbremse vorbereitet. Diesen Weg wird unser Land im Interesse unserer Kinder und Enkel Schritt für Schritt weiter fortsetzen und damit eine gute Vorsorge für das Neuverschuldungsverbot ab 2020 schaffen", verdeutlicht Schwarz abschließend.

Hintergrund:
Abweichungen von der konjunkturellen Normallage sollen mithilfe des Referenzwertverfahrens ermittelt werden, das Bezug auf die Steuereinnahmen des Landes in den vorangegangenen fünf Jahren nimmt. Dem Referenzwert wird ein Korridor von +3% bis-3% hinzugerechnet. Einnahmeschwankungen innerhalb dieses Korridors entsprechen der konjunkturellen Normallage und sind möglichst im normalen Haushalt auszugleichen. Erst bei Unterschreitungen des Korridors darf der Mindestbestand aus dem Sondervermögen entnommen werden. Bei guter Konjunkturlage oberhalb des Korridors wird das Sondervermögen wieder bis zur maximalen Höhe aufgefüllt.