Nach Auswertung der Anhörung zum Kommunalabgabengesetz (KAG) haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU darauf verständigt, auf die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Erhebung von Erneuerungsbeiträgen zur Finanzierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen zu verzichten. Hierzu erklärte der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller, heute in Schwerin:
„Nach der Anhörung im Innenausschuss und vielen Gesprächen mit Bürgerinitiativen und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer halten wir es nicht für sachgerecht, auf das Instrument der Erneuerungsbeiträge zurückzugreifen. Damit tragen SPD und CDU den vielfach geäußerten Sorgen Rechnung und streichen die gesetzliche Möglichkeit, Beiträge für die Erneuerung von Wasser- und Abwasseranlagen zu erheben, aus dem Gesetz.
Aufgrund des altersbedingt eingetretenen Verschleißes von Anlagen haben wir in den kommenden Jahren erhebliche Investitionsbedarfe. Die Befürchtung der Grundstückseigentümer ist, dass sie in absehbarer Zeit erneut mit Beitragsforderungen konfrontiert und zur Finanzierung der Erneuerung von Anlagen herangezogen werden.
Schon jetzt ist absehbar, dass die Erhebung von Erneuerungsbeiträgen erhebliche Akzeptanzprobleme bei den potenziell Abgabepflichtigen verursachen würde. Mit dem Änderungsantrag, über den der Innenausschuss am 23. Juni beraten und abstimmen wird, wollen SPD und CDU hier frühzeitig Rechtsklarheit schaffen.“