SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Susann Wippermann: Kompetenzwirrwarr gehört der Vergangenheit an

Der Landtag beschloss in seiner heutigen Sitzung das Gesetz über die Studierendenwerke im Land MV. Hierzu erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Susann Wippermann:

„Mit der Novellierung des Gesetzes werden die Aufgaben der Studierendenwerke den neuen Erfordernissen angepasst. So wird insbesondere die Möglichkeit des Betriebes von Kinderbetreuungseinrichtungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Studium und Familie führen. Denn die Studierendenwerke sind näher dran an den Studierenden und jungen Wissenschaftler/innen und können damit ihr Betreuungsangebot auf deren Erfordernisse ausrichten. Zudem können die Studierendenwerke künftig auch die soziale und psychosoziale Beratung anbieten.

Mit dem neuen Aufsichtsrat hat jedes Studierendenwerk nur noch ein Aufsichtsgremium. Kompetenzwirrwarr gehört somit der Vergangenheit an. Dadurch kann die Kontrolle gegenüber der Geschäftsleitung effektiver ausgeübt werden. Wichtig für die SPD-Landtagsfraktion ist dabei, dass die Studierenden die Hälfte der Aufsichtsräte stellen. Die Studierenden tragen nicht nur zu einem erheblichen Teil zur Finanzierung der Studierendenwerke bei, sondern sind auch die wichtigsten Nutzerinnen und Nutzer der Angebote der Studierendenwerke.

Neu im künftigen Aufsichtsrat ist auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Ihre Personalvertretungen als beratendes Mitglied im Aufsichtsgremium vertreten sind. Mit den beiden weiteren Aufsichtsratsmitgliedern soll sichergestellt werden, dass wirtschaftlicher und juristischer Sachverstand in dem Gremium vertreten ist. Diese müssen nicht mehr zwingend extern sein, sondern können auch von den Hochschulen kommen.

Mit dem so überarbeiteten Gesetz schafft das Land moderne Strukturen für unsere Studierendenwerke.“