Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern berät heute über das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion bringt der Gesetzentwurf konkrete Verbesserungen für die freiwilligen Feuerwehren im Land.
Der blaulichtpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ralf Mucha, betont, dass der Gesetzentwurf viele praktische Probleme aus dem Feuerwehralltag aufgreift.
„Wenn es brennt, sind es die vielen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, die unser Leben schützen. Deswegen ist es nicht nur wichtig, dass wir sie ordentlich ausstatten, sondern ihnen auch die richtigen Rahmenbedingungen geben.“
Das neue Gesetz schafft mehr Klarheit bei Zuständigkeiten und stärkt gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Ämtern. Kommunen erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Aufgaben wie Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik gemeinsam auf Amtsebene zu bündeln. Das kann insbesondere kleinere Ortswehren entlasten und Doppelstrukturen vermeiden.
„Gerade im ländlichen Raum ist Kooperation der Schlüssel. Wenn Ausbildung, Technik oder Organisation gemeinsam organisiert werden können, stärkt das die Einsatzfähigkeit der Wehren und entlastet gleichzeitig die Kommunen.“
Ein wichtiges praktisches Problem vieler Feuerwehren wird ebenfalls angegangen: der Mangel an Fahrerinnen und Fahrern für Einsatzfahrzeuge. Das Gesetz eröffnet Landkreisen und kreisfreien Städten neue Möglichkeiten, die Ausbildung für entsprechende Führerscheine zu organisieren. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen.
„Viele Wehren kennen das Problem: Das Fahrzeug steht bereit, aber es fehlen Fahrerinnen oder Fahrer mit der passenden Fahrerlaubnis. Deshalb schaffen wir neue Möglichkeiten, den Führerscheinerwerb gezielt zu unterstützen. Das ist eine ganz konkrete Verbesserung für die Einsatzfähigkeit vor Ort.“
Zugleich stärkt das Gesetz den Schutz und die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Dazu gehören klarere rechtliche Strukturen, mehr Selbstorganisation der Wehren sowie Regelungen, die das Ehrenamt vor Überlastung schützen sollen.
„Die Freiwilligen Feuerwehren leben vom Engagement tausender Ehrenamtlicher. Unsere Aufgabe ist es, ihnen den Rücken freizuhalten und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Genau darum geht es mit diesem Gesetz.“
