In der heutigen Landtagssitzung debattieren die Abgeordneten zum ersten Mal über das neue Kindertagesstättenförderungsgesetz (KiföG) im Landtag MV. Mit der Änderung des Gesetzes soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden. MV starte hierbei aus einer Position der Stärke, meint Mandy Pfeifer.
„Schon heute besuchen 77,5 Prozent aller Kinder den Hort, das ist ein guter Wert und hängt auch klar damit zusammen, dass der Hort in MV ebenso wie die gesamte Kita beitragsfrei ist. Während die AfD über die Wiedereinführung von Elternbeiträgen diskutiert, stehen wir klar zur Kita-Beitragsfreiheit.“
40-Stunden-Garantie ab Schuljahr 2026/2027
Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind der Klassenstufe 1 in der Grundschule Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung – inklusive Schulzeit und Ferien. Der Anspruch wird in den kommenden Jahren bis 2029 jährlich ausgeweitet bis zur 4. Klassenstufe – und zwar ohne Anträge und Bürokratie. Für jedes Kind besteht ein bedarfsunabhängiger Anspruch.
„Jedes Kind erhält die vollen 40 Stunden – egal ob die Eltern in Teilzeit sind oder sich in Elternzeit befinden. Dafür müssen die Eltern nicht mal mehr einen Antrag stellen. Das ist ein ganz wichtiger Erfolg und sorgt nicht nur für eine bessere Betreuung der Kinder, sondern entlastet vor allem die Eltern, die ihrer Arbeit nachgehen können“, ergänzt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Mandy Pfeifer.
Mehr Qualität durch bessere Zusammenarbeit
Neu gesetzlich verankert wird die Ganztagskoordination. Zusätzliche pädagogische Zeit stärkt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort. Das Land stellt dafür bis 2030 schrittweise steigende Mittel bereit.
Ziel ist eine echte Bildungsgemeinschaft mit verlässlicher Hausaufgabenbegleitung, guten Übergängen und enger Kooperation vor Ort.
Neben der Einführung des Ganztagsanspruchs, wird mit dem neuen KiföG noch ein weiterer wichtiger Aspekt geändert. Bislang mussten Eltern mit Kindern mit Behinderungen die sogenannten I-Helfer selbst bezahlen. Das führte dazu, dass die Familien finanziell belastet wurden. Da künftig geregelt wird, dass entsprechende Leistungen als Bildung und nicht mehr als soziale Teilhabe gelten, trägt künftig das Land die dafür anfallenden Kosten.
