SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern startet aus einer Position der Stärke in den bundesweiten Ganztagsanspruch. Schon heute besuchen 77,5 Prozent der Kinder einen Hort in der Grundschule, über 83 Prozent davon mit Ganztagsplatz . Damit gehört MV bundesweit zur Spitze.

Und: Die Kindertagesförderung bleibt in Mecklenburg-Vorpommern vollständig elternbeitragsfrei – auch im Hort. Nun wird mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) der Anspruch auf die Ganztagsbetreuung umgesetzt. Dazu erklärt Julian Barlen, SPD-Fraktionsvorsitzender: 

„Andere Länder diskutieren noch über die Abschaffung von Gebühren, die AfD will sie wieder erheben – wir hingegen garantieren die Beitragsfreiheit. Gleichzeitig bieten andere Länder bei weitem nicht ausreichend Betreuungsplätze – wir haben bereits eine Top-Betreuungsquote. Mecklenburg-Vorpommern ist beim Ganztag längst Vorreiter.“

40-Stunden-Garantie ab Schuljahr 2026/2027

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes wird der bundesweite Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind in der Grundschule Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung – inklusive Schulzeit und Ferien.

Bei zusätzlichem Bedarf bleibt natürlich auch weiterhin eine Förderung im Umfang von 50 Wochenstunden möglich. Für Familien bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Denn die aufwändige Bedarfsprüfung entfällt beim 40-Stunden-Modell.

„Jedes Kind erhält die vollen 40 Stunden – egal ob die Eltern in Teilzeit sind oder sich in Elternzeit befinden. Dafür müssen die Eltern nicht mal mehr einen Antrag stellen. Das ist ein ganz wichtiger Erfolg und sorgt nicht nur für eine bessere Betreuung der Kinder, sondern entlastet vor allem die Eltern, die ihrer Arbeit nachgehen können“, ergänzt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Mandy Pfeifer.

Starke Inklusion: Beitragsfreiheit auch für Kinder mit Behinderungen

Ein wichtiges Signal für Teilhabe und Gerechtigkeit: Kinder mit Behinderungen können künftig ebenfalls beitragsfrei den Hort und den Ferienhort besuchen. Ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Leistungen zur Teilhabe an Bildung bewertet – sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien.

„Teilhabe darf keine Frage des Einkommens sein. Insofern ist die Entscheidung, Kindern mit Behinderungen kostenfreien Zugang zum Hort und Ferienhort zu garantieren, genau die richtige Entscheidung. Wir wollen, dass jedes Kind gut betreut wird – egal wie viel Geld die Eltern besitzen. Deswegen ist die Kita gebührenfrei und deswegen machen wir nun auch den Hort und Ferienhort für Kinder mit Behinderung kostenfrei“, so Pfeifer.

Mehr Qualität durch bessere Zusammenarbeit

Neu gesetzlich verankert wird die Ganztagskoordination. Zusätzliche pädagogische Zeit stärkt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort. Das Land stellt dafür bis 2030 schrittweise steigende Mittel bereit.

Ziel ist eine echte Bildungsgemeinschaft mit verlässlicher Hausaufgabenbegleitung, guten Übergängen und enger Kooperation vor Ort.

Fazit der SPD-Fraktion

Mecklenburg-Vorpommern verbindet bundesweite Spitzenwerte bei der Betreuung mit vollständiger Beitragsfreiheit und einem starken Ganztagsausbau. „Wir sichern Qualität, stärken Familien und sorgen für echte Chancengerechtigkeit vom ersten Kita-Tag bis zum Ende der Grundschule“, so Pfeifer abschließend.

Kontakt
  • Sprecherin für Familien-, Kinder-, Gleichstellungspolitik und LSBT*IQ
  • Bildungsausschuss, Sozialausschuss