SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Der Landtag hat das neue sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) verabschiedet. Dazu erklärt der polizeipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Manfred Dachner:

 „In 40 Jahren Polizeitätigkeit und 30 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit habe ich zerbrochene Kinder und heranwachsende Mädchen und traumatisierte Frauen und Männer aller Altersgruppen gesehen, die bis ins hohe Lebensalter kein selbstbestimmtes Leben mehr führen konnten.

Wir sind als Gesellschaft verpflichtet, die Menschen vor Gefahren aller Art besser zu schützen.

Dazu brauchen wir u.a. dieses Gesetz.

Mit diesem Gesetz geben wir der Polizei die Befugnisse, die Gefahren effektiver von der Allgemeinheit und dem Einzelnen abzuwehren. Hierbei ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Anwendung polizeilicher Maßnahmen, die Freiheitsrechte von Menschen einschränken, zwingend auf TATSACHEN beruhen müssen. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus.

Die Überwachungsmaßnahmen gegenüber Dritten stehen unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen und setzen eine spezifische, individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr voraus. Insofern wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes beachtet.

Freiheitsrechte der Bürger können nur dann eingeschränkt, wenn es für die Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist.

Die Polizei war und ist ein zuverlässiger Hüter des Gesetzes. Das wird auch mit dem neuen SOG so bleiben.“