SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Landtag berät heute eine notwendige Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Dezember 2024, wonach Länder keine Gewerbesteuerhebesätze für gemeindefreie Gebiete festlegen dürfen. Damit muss auch Mecklenburg-Vorpommern seine bisherige Regelung – etwa für Offshore-Anlagen – neu ordnen. Tilo Gundlack, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt:

„Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist eindeutig – wir setzen es konsequent um.

Mit der neuen Finanzausgleichsumlage II sorgen wir dafür, dass Einnahmen aus gemeindefreien Gebieten (Küstenmeer) in Höhe von derzeit rund 65 Millionen Euro weiterhin in den kommunalen Finanzausgleich einfließen.

So bleibt das FAG strukturell eindeutig, gerecht, leistungsfähig und auf dem neuesten Stand..“

Mit der Einführung der Finanzausgleichsumlage II wird sichergestellt, dass die Einnahmen gerecht und nach geltender Rechtsprechung aus gemeindefreien Gebieten über die Mechanismen des FAG verteilt werden.

  • Vorsitzender des Finanzausschusses
  • Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik, Werftenpolitik
  • Finanzausschuss, Bildungsausschuss