Heute hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Bundesmodell zur Grundsteuer verfassungskonform ist. Das Urteil ist damit auch für Mecklenburg-Vorpommern von Bedeutung. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Tilo Gundlack, erklärt dazu:
„Das Grundsteuermodell in Mecklenburg-Vorpommern ist rechtlich in Ordnung. Das Urteil des Bundesfinanzhofs gibt nun Rechtsklarheit für Eigentümerinnen und Eigentümer, für Mieterinnen und Mieter, für die Finanzbehörden und nicht zuletzt für die Städte und Gemeinden in unserem Land. Die Umstellung der Grundsteuererhebung war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuerreform forderte. Damit war eine Gesetzesänderung nötig. Die Umsetzung erfolgte zum Anfang dieses Jahres.
Mit der Grundsteuerreform hat der Bund aber auch zugesagt, die Folgen der Gesetzesänderung zu prüfen. Das muss auch kommen, um mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.“
