SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

In den vergangenen Wochen haben die Mitglieder des Rechtsausschusses sich intensiv mit der vorgeschlagenen Änderung der Landesverfassung und des Landeserfassungsgerichtsgesetzes beschäftigt. Heute hat er Ausschuss abschließend beraten und den Weg frei gemacht für eine zweite Lesung. 

„Unser Ziel war und bleibt klar: Wir wollen das Verfassungsgericht vor missbräuchlichen Blockaden schützen. Wenn aufgrund dieser Blockaden keine Richterinnen und Richter mehr gewählt werden können, droht der Ausfall eines Verfassungsorgans mit gravierenden Folgen für den Rechtsstaat und den Schutz politischer Minderheiten“, betont SPD-Fraktionsvorsitzender Julian Barlen.

Im Ausschuss wurden heute weitere Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen. So wurde von den Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, die Änderungsvorschläge der Sachverständigen, insbesondere des Richterbundes MV in Bezug auf den Notfallmechanismus aufzunehmen. Dieser sollte nur im Fall einer gescheiterten Wahl und Blockade im Landtag greifen. Dann würde das Gericht selbst Vorschläge unterbreiten. Aus diesen Vorschlägen würde dann mit absoluter Mehrheit gewählt. 

Vertreter des Richterbundes hatten vorgeschlagen, den Notfallmechanismus um eine weitere Wahl mit 2/3-Mehrheit zu erweitern. So würden die vom Gericht vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auch bei der Ersatzwahl zunächst mit 2/3 Mehrheit gewählt werden. Erst wenn diese Wahl ebenfalls scheitert, würde in einer weiteren Schleife mit absoluter Mehrheit gewählt werden. 

Außerdem wurden praktische Vorschläge, u. a. der Präsidentin des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Fristen für die Vorschläge des Gerichts und den Kreis der Richterinnen und Richter, die entsprechend unabhängig Vorschläge unterbreiten können, aufgegriffen. Gleiches gilt für die Klarstellung, dass der Landtag unabhängig von einem Notfallmechanismus jederzeit nach dem alten Verfahren Richterinnen und Richter wählen kann, wenn entsprechende Mehrheiten zu Stande kommen.

„Die Sachverständigen haben im Ausschuss viele konkrete und praktische Vorschläge unterbreitet und klar gesagt, dass sie einen Notfallmechanismus für erforderlich halten“, sagt Barlen. „Auf die Forderung der CDU und FDP in der ersten Lesung, dem Wert des Minderheitenschutzes durch das Zweidrittel-Quorum stärker Rechnung zu tragen, gehen wir durch die vom Richterbund vorgeschlagene zusätzliche Stufe im Notfallmechanismus ein.“

Trotz weiterer Änderungsvorschläge und intensiver Beratungen zwischen allen demokratischen Kräften im Landtag, konnte im Rechtsausschuss keine Einigung mit der CDU erzielt werden. 

Nachdem in Sachsen-Anhalt und im Bundestag entsprechende Regelungen eingeführt wurden – jeweils mit und teils sogar unter Führung der CDU – stimmte die Union hier in MV gegen alle vorgeschlagenen Änderungen.

„Es bleibt dabei: Minderheiten können nur dann vor dem Verfassungsgericht ihre Rechte einklagen, wenn es noch handlungsfähig ist“, sagt Barlen und richtet mit Blick auf die zweite Lesung im Landtag im Juli einen Appell an alle CDU-Abgeordneten: „Schauen Sie sich bitte unseren Änderungsantrag an. Der Schutz unseres Verfassungsgerichtes ist keine Kleinigkeit, sondern eine elementare Frage für unsere Demokratie. Lassen Sie die historische Chance nicht liegen, jetzt das Verfassungsgericht für den schlechten Fall zu rüsten, dass es missbräuchlich blockiert wird.“

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