SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag MV in zweiter Lesung abschließend über die vorgeschlagene Verfassungsänderung der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beraten. 

Ziel der Änderung war der verbesserte Schutz des Landesverfassungsgerichts. So hätten Richterwahlen auch im schlechten Fall missbräuchlicher Blockaden durch Sperrminoritäten durchgeführt und das Gericht handlungsfähig gehalten werden können. Die Änderungsvorschläge seien vor allem für den Schutz von Minderheitenrechten relevant gewesen, sagt SPD-Fraktionschef Julian Barlen und hebt hervor, welche historische Chance vertan wurde.

„Unser Ziel war klar: Wir wollten das Verfassungsgericht vor missbräuchlichen Blockaden schützen. Wenn aufgrund dieser Blockaden keine Richterinnen und Richter mehr gewählt werden können, droht der Ausfall eines Verfassungsorgans mit gravierenden Folgen für den Rechtsstaat und den Schutz politischer Minderheiten. Denn diese Minderheiten können ihre Rechte nur dann einklagen, wenn es ein handlungsfähiges Gericht gibt. 

Dass die CDU sich grundsätzlich zu keiner Änderung durchringen konnte und auch keinen eigenen Vorschlag unterbreitet hat, ist ein fataler Fehler und könnte in Zukunft zu schwerwiegenden rechtsstaatlichen Problemen führen. Ohne, dass diese dann noch behoben werden könnten“, betont Barlen.

Die drei einbringenden Fraktionen hatten die CDU-Fraktion, die für das Erreichen einer 2/3-Mehrheit entscheidend war, frühzeitig eingebunden und auch nach ersten Signalen der Ablehnung wiederholt zu Gesprächen eingeladen. Im Anschluss an die Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss wurden zentrale Änderungsvorschläge in den Gesetzentwurf eingearbeitet – vor allem in Bezug auf den Notfall-Mechanismus. 

Dieser sollte nur im Fall einer gescheiterten Richterwahl und Blockade im Landtag greifen. Dann würde das Gericht selbst Vorschläge unterbreiten. Aus diesen Vorschlägen würde dann mit absoluter Mehrheit gewählt. Vertreter des Richterbundes hatten vorgeschlagen, den Notfallmechanismus um eine weitere Wahl mit 2/3-Mehrheit zu erweitern. So würden die vom Gericht vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auch bei der Ersatzwahl zunächst mit 2/3-Mehrheit gewählt werden. Erst wenn diese Wahl ebenfalls scheitert, würde in einer weiteren Schleife – dann mit einfacher Mehrheit – gewählt werden.

Um auf die Forderungen der CDU und FDP in der ersten Lesung einzugehen und dem Wert des Minderheitenschutzes durch das Zweidrittel-Quorum stärker Rechnung zu tragen, wurden die Vorschläge des Richterbundes übernommen. Trotz allem wollte die CDU nicht zustimmen.

„In all den Gesprächen gab es nicht einen einzigen Kompromissvorschlag der CDU. Die Begründung der CDU ist uns bis heute nicht hinlänglich klar geworden. Mal geht es um handwerkliche Mängel, mal wird behauptet, man könne die Verfassung nur ändern, wenn es ein strukturelles Defizit gibt. Wenn die Sachverständigen genau dieses Defizit, das schon seit Jahren besteht, bemängeln, ändern sie die Argumentation und behaupten, dass die Verfassung nicht aufgrund von Sonntagsfragen geändert werden dürfe. Es ist genau dieser unsachliche Stil der CDU, den wir in dieser Legislatur zu genüge beobachten mussten. 

Ich bin einfach fassungslos. Sollte das Verfassungsgericht wegen missbräuchlicher Blockaden in eine Handlungsunfähigkeit geraten und Minderheitenrechte dadurch nicht mehr ausreichend geschützt werden können, sind es CDU und FDP, die dafür die Verantwortung tragen müssen.“

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