SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Antrag „Mehrwertsteuerabsenkung für Verpflegungsleistungen in Schule und Hort, Kita, Altenhilfe-, Pflege- sowie Sozialeinrichtungen“ der Koalitionsfraktionen aus SPD und DIE LINKE wurde am Mittwoch im Landtag MV beschlossen. Hierzu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Würdisch:

„Wir setzen uns weiterhin auf Bundesebene für einen verminderten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ein. Da eine generelle Absenkung im Bund bislang aber am Veto des FDP-Finanzministers und der Unions-geführten Bundesländer scheitert, wollen wir zumindest für die sozial so wichtigen Bereiche Schule, Kindertagesförderung, Altenhilfe sowie für Pflege- und Sozialeinrichtungen die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes erreichen. Es ist aktuell niemandem zu erklären, dass in einer Kita, wo die Erzieherinnen das Essen austeilen, nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, teilt der Caterer das Essen mit seinem Personal aus, sind es 19 Prozent.

Mit Blick auf die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten ist es aus unserer Sicht angebracht, zumindest für die Essenversorgung im sozialen Bereich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz durchgängig zur Anwendung zu bringen. Es ist wohl fraglos, dass die Verpflegung in Kita, Schule oder Altenheim zu den Waren des täglichen Bedarfs gehört, für die explizit der ermäßigte Mehrsteuersatz vorgesehen ist. Ich erwarte, dass sich Union und FDP zumindest in diesem Teilaspekt bewegen und der wirksamen Entlastung der Menschen in MV und Deutschland keine weiteren Steine in den Weg legen.“

Zum Hintergrund:

Bereits im Jahr 2023 hat sich der Landtag auf Initiative der Koalitionsfraktionen aus SPD und DIE LINKE für eine dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent für das Gastgewerbe sowie für Verpflegungsleistungen in der Schule, im Hort und in den Einrichtungen der Kindertagesförderung einschließlich Kindertagespflege ausgesprochen. Entsprechende Initiative der Landesregierung auf Bundesebene haben bislang keine Mehrheit gefunden, sodass seit dem 1. Januar 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent gilt.

  • Sprecher für Tourismus- und Kirchenpolitik
  • Wirtschaftsausschuss, Petitionsausschuss, Finanzausschuss