16. November 2017
Werftbürgschaften an Beteiligung heimischer Zulieferer knüpfen
„Wir brauchen keine planlose Ausdehnung der Bürgschaften im Rahmen des Werftenförderungsgesetzes. Besser ist es darüber nachzudenken, ob und wie im Rahmen von Bürgschaften des Landes für die Werften auch Aufträge an die hiesige Zulieferindustrie ausgelöst werden können. Beispielgebend könnte die 2014 gegründete Initiative „German maritime Export“ sein. Die Initiative stellt internationalen Bestellern zusätzliche Mittel zur Auftragsfinanzierung zur Verfügung, wenn sie einen großen Teil ihres Bedarfs von deutschen Zulieferern zu beziehen. Dabei erhöht sich das Finanzierungspotential mit dem Exportvolumen. Vielleicht ein Modell für unser Land.“
Hintergrund: In der maritimen Industrie des Landes Mecklenburg-Vorpommern erwirtschaften knapp 300 Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro jährlich. Die Werften des Landes beschäftigen derzeit rund 2.100 Mitarbeiter und 220 Auszubildende.

Jochen Schulte
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- Mitglied des Landtages von 2002 - 2021
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