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Kaum eine Technologie wird so kontrovers und emotional diskutiert, wie die Grüne Gentechnik. Während radikale Gegner zuletzt mehrere Versuchs- und Forschungsfelder in Deutschland zerstörten, versuchten Politiker aller Fraktionen das Thema heute aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. Fazit: Chancen und Risiken der Gentechnik sind noch zu wenig erforscht, um eine endgültige Bewertung abgeben zu können.

 

 

Mit ihrem Antrag „Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Bereich der Anwendung des Gentechnikrechts für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sichern“ (Drs. 5/2616) haben SPD und CDU heute die Auffassung bekräftigt, dass die Grundlagenforschung zu Biotechnologien durch das Agrobiotechnikum in Groß Lüsewitz unter besonderer Beachtung von Fragen des ökologischen Landbaus verstärkt werden muss. Im Falle nachgewiesener negativer Auswirkungen auch zugelassener gentechnisch veränderter Organismen auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren soll ein Anbauverbot dieser gentechnisch veränderten Organismen erfolgen. Zugleich fordert der Antrag die Landesregierung auf, die rechtlichen Vorgaben seitens der Europäischen Union und des Bundes hinsichtlich der Freisetzung, der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie des Anbaus 1:1 umzusetzen und die Informationspolitik hinsichtlich der Anwendung der Grünen Gentechnik auszubauen.

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, forderte in seinem Beitrag, sowohl über die Risiken, als auch über die Chancen der Gentechnik umfangreich aufzuklären. Die medizinische Nutzung gentechnischer Forschung nannte er einen Segen für die Menschheit, was auch allgemein anerkannt sei. Bei der Nutzung in anderen Bereichen sehe es mit der Akzeptanz dagegen anders aus. Die eigene Forschung in Groß Lüsewitz sei die Voraussetzung, bei der Bewertung der Folgen grüner Gentechnik nicht auf Monsanto und Co. angewiesen zu sein. Deshalb sei das dortige Wirken im öffentlichen Interesse. Wichtigstes Ziel sei eine europaweit einheitliche Kennzeichnungspflicht, die den Verbrauchern ermögliche, sich für oder gegen genveränderte Lebensmittel zu entscheiden.

Auf eben diese Kennzeichnungspflicht ging SPD-Agrarexpertin Ute Schildt näher ein. Sie verwies auf einen Beschluss vom Januar 2008 (Drs. 5/1185), der bereits damals den Nachweis und die Kennzeichnung der Gentechnikfreiheit über alle Produktionsstufen eingefordert hatte. Das betreffe z. B. auch das eingesetzte Futter, verwendete Arzneimittel oder Manipulationen im Erbgut von Pflanzen und Tieren. Schildt bezeichnete die gesamte Debatte als nicht leicht, weil Naturwissenschaftler und Ideologen aufeinander träfen. CDU-Koalitionär Matthias Lietz sprach gar von einem Glaubensstreit um die Grüne Gentechnik und verurteilte zugleich die zuletzt bekannt gewordenen Anschläge auf Versuchsfelder in Sachsen. Damit hätten die Gegner viele Jahre Forschung vernichtet, die sowohl die eine als auch die andere Auffassung zu Gefährdungspotenzialen hätten belegen können. Auch die Politik könne nur dann im Sinne der Verbraucher handeln, wenn es gesicherte Forschungsergebnisse gebe.

Auch DIE LINKE distanzierte sich von Vandalismus und so genannten Feldbefreiungsaktionen. Redner Prof. Dr. Fritz Tack bezeichnete die beiden Schwerpunkte des Antrages aber als zu gegensätzlich, zumal eine Bewertung des Nutzens genveränderter Pflanzen – zum Beispiel in Zusammenhang mit der Welternährung - nicht abschließemd möglich sei. Sigrun Reese von der FDP-Fraktion begrüßte den Antrag hingegen, weil er dazu beitragen könne, Deutschlands Bedeutung als Forschungsstandort zu erhöhen und den Unternehmen der Branche mehr Sicherheit zu geben. Reagenzglasforschung reiche hierfür im Übrigen nicht aus, sagte die Agrarexpertin zum umstrittenen Thema der Versuchsfelder.

Der Antrag erhielt abschließend die Stimmen von SPD, CDU und FDP.