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polizeiDas Ziel größtmöglicher Sicherheit kollidiert in der praktischen Umsetzung nicht selten mit dem Wunsch nach Unversehrtheit der Privatsphäre. Diesen Spagat muss auch die Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes bewältigen, die heute in erster Lesung im Landtag beraten wurde. Im Mittelpunkt der medialen Aufmerksamkeit standen allerdings weniger die Bedenken der Datenschützer, sondern vielmehr die beabsichtigte Einführung der sog. Elektroschock-Waffe, die es mit 50.000 Volt mächtig in sich hat und deswegen als Einsatzmittel der Polizei nicht unumstritten ist.

Der Landtag hat heute in erster Lesung den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) (Drs. 5/3735) beraten. Der Entwurf von CDU und SPD sieht eine Reihe von Entfristungen bewährter Regelungen aus dem SOG von 2006 vor, so z.B. Regelungen zur Bildbeobachtung, zur Bild- und Tonaufzeichnung und zur präventiven Telekommunikationsüberwachung sowie Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Erkennung von Kraftfahrzeugkennzeichen. Nötig sind diese Entfristungen, damit die entsprechenden Befugnisse nicht am 28. Juli 2011 außer Kraft treten. Daneben enthält der Entwurf Regelungen, die es ermöglichen, dass unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Polizeivollzugsbeamte in M-V Amtshandlungen vornehmen können und Polizeivollzugsbeamte des Landes auch außerhalb der Bundesrepublik tätig werden dürfen. Weiterhin sieht der Entwurf eine Ergänzung der Liste der für die Polizei zugelassenen Waffen um Distanz-Elektroimpulsgeräte – so genannte Taser – vor.

Innenminister Lorenz Caffier verteidigte den Entwurf gegen bereits im Vorfeld geäußerte Kritik der Opposition. Straftäter würden immer trickreicher, so dass die Polizei in die Lage versetzt werden müsse, auch weiterhin mitzuhalten. Bezüglich des Verfassungsgerichtsurteils zum Automatischen Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Lesesystem (AKLS) habe man sich beim Pilotversuch an der brandenburgischen Regelung orientiert, die vom Gericht als eine die Verhältnismäßigkeit wahrende Regelung eingestuft worden sei. Auch die Standortüberwachung von Mobiltelefonen sei sehr erfolgreich, von verdachtsunabhängiger Kontrolle und Beobachtung könne keinesfalls die Rede sein. Außerdem dürfe Datenschutz nicht vor Gefahrenabwehr gehen. In seiner Gesamtheit handele es sich bei dem Gesetzentwurf keineswegs um eine Verschärfung, sondern um eine Modernisierung sowie um eine Anpassung an europäische und verfassungsrechtliche Bestimmungen.

SPD-Innenexperte Dr. Gottfried Timm nannte als Kern der Novelle ebenfalls die Entfristung erfolgreicher Regelungen aus dem bestehenden Sicherheits- und Ordnungsgesetz. In Reaktion auf die Kritik der LINKEN an der geplanten Einführung der Distanz-Elektroimpulsgeräte forderte Timm zu einer sachlichen Debatte auf. Mit den so genannten Tasern werde die Möglichkeit geschaffen, ausschließlich Beamten der Spezialeinheiten ein Einsatzmittel zur Bewältigung kritischer Gefahrenlagen wie z.B. Geiselnahmen zur Verfügung zu stellen. Dieses neue Einsatzmittel biete die Möglichkeit, aus der Distanz zu agieren und trage damit wesentlich  zum Schutz der Polizeibeamten bei. Timm verwies darauf, dass sogar in Berlin,wo ja bekanntermaßen die LINKE mitregiere, man die Einführung der Taser beschlossen habe und forderte die LINKE-Landtagsfraktion auf, sich die dortigen Erfahrungen im Ausschuss unvoreingenommen schildern zu lassen.

Zuvor hatte Gabi Mestan von der LINKEN internationale Zahlen über Vorfälle mit Tasern vorgetragen, um die Gefährlichkeit der Waffen zu belegen. Einige Länder würden den Einsatz der Waffen sogar als Folter einstufen. Der CDU im speziellen warf Mestan vor, der Sicherheit der Polizeibeamten größere Bedeutung einzuräumen als der Freiheit der Bürger. Für die LINKE stehe Freiheit aber an erster Stelle.

Gino Leonhardt von den Liberalen äußerte den Verdacht, dass im vorliegenden Entwurf die Balance von Prävention und Repression nicht gegeben sei. Die FDP habe Zweifel an der tatsächlichen Notwendigkeit der nun zur Entfristung vorgesehenen polizeilichen Befugnisse, weil es in Mecklenburg-Vorpommern gar keine Kriminalitätsschwerpunkte der Art gebe, wie sie teilweise als Begründung angeführt würden. Die genannten Sicherheitsbedürfnisse seien vielmehr auch Ausdruck des Misstrauens gegen die Bürger.

Mit einer hanebüchenen Verschwörungstheorie überraschte am Schluss der Debatte der LINKEN-Abgeordnete Torsten Koplin. Seiner Auffasssung nach gebe es einen Zusammenhang zwischen der Verschärfung des SOG und der Einführung von Hartz-IV: Der Staat habe offensichtlich Furcht, dass sich die Folgen sozialer Ausgrenzung auch im Bereich der inneren Sicherheit widerspiegeln könnten und schaffe mit den Tasern schon mal vorsorglich Waffen zur Bekämpfung der zu erwartenden sozialen Unruhen an. Diese abstruse These stieß nicht einmal bei der LINKEN-Fraktion auf ungeteilte Zustimmung, geschweige denn bei den anderen demokratischen Fraktionen.

Der Entwurf wurde schließlich von den demokratischen Fraktionen zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.