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Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU: Hochschulbildung zukunftsfest finanzieren

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Sinn und Nutzen des Warnschussarrestes sind nicht unumstritten. Deshalb untersucht ein bundesweites Forschungsprojekt, inwieweit die Sanktionsmöglichkeit den ursprünglichen Erwartungen gerecht geworden ist. DIE LINKE wollte dem Vorgreifen und forderte eine landesinterne Evaluation - mit wenig Erfolg ... 

 

Mit ihrem Antrag „Warnschussarrest hinterfragen" (Drs. 6/3497) hat die LINKE heute versucht, den Landtag feststellen zu lassen, dass der 2012 eingeführte Warnschussarrest zur Abschreckung von Jugendlichen vor Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit bisher kaum zur Anwendung kommt. Damit lägen keine Erkenntnisse zum Rückfallrisiko von Warnschussarrestanten vor und es könnte die Wirksamkeit der Regelung nicht bestätigt werden. Zudem sollte der Landtag die Landesregierung auffordern, eine Evaluierung des Warnschussarrestes durchzuführen und hierbei insbesondere zu hinterfragen, was Gerichte in der Praxis veranlasst, den Warnschussarrest nicht oder nur sehr selten anzuwenden, eine Statistik über Rückfallquoten bei Warnschussarrestanten einzuführen und sich auch auf Bundesebene für eine entsprechende Statistik einzusetzen. Über die Ergebnisse sollte der Landtag spätestens im I. Quartal 2016 informiert werden.


LINKEN-Rednerin Barbara Bochardt stellte den Antrag vor und erläuterte, dass ihre Fraktion am Sinn des Warnschussarrestes deutliche Zweifel habe, was sich ihrer Meinung nach auch aus der geringen Anwendung - in M-V gebe es in diesem Jahr nur 26 Vollstreckungsaufträge - ableite. Scheinbar seien selbst die Richter nicht sonderlich überzeugt von der Sanktionsmöglichkeit.

Justizministerin Uta-Maria Kuder sah insbesondere Letzteres anders und bemerkte, dass sie keine Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit habe und zulassen werde. Im Übrigen habe die LINKE ihre Antwort auf eine kleine Anfrage schlichtweg falsch bzw. unvollständig zitiert, denn zwar führe das Land keine eigene Statistik, diese Aufgabe werde aber vom kriminologischen Institut in Hannover für die ganze Bundesrepublik geführt, was offensichtlich bewusst unterschlagen wurde, um den Antrag zu rechtfertigen. Aber auch so habe die LINKE einiges durcheinander geworfen – beispielsweise die unterschiedlichen Arrestformen. Zudem gebe es falsche Schlüsse und Zusammenhänge bezügl. der Rückfallquote – diese sei eben bei Jugendlichen, denen der Richter den Warnschussarrest verordnet von Haus aus größer, so dass nicht der Warnschussarrest für die Rückfallquote verantwortlich ist.

SPD-Justizexpertin Stefanie Drese sagte, dass es sich beim Warnschussarrest schon seit geraumer Zeit um ein umstrittenes Instrument handele. Für und gegen den Warnschussarrest würden jeweils eine Reihe von Argumenten geltend gemacht. Teile der Praxis hätten dessen Einführung seit langer Zeit gefordert. Demgegenüber hätte die Wissenschaft überwiegend keinen Bedarf gesehen. Die Einführung habe dann auch dementsprechend unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Teilweise werde die neue Sanktion als Erweiterung des richterlichen Entscheidungsspektrums begrüßt, zum Teil werde sie als überflüssig abgelehnt. Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, die Anwendung und die Ausgestaltung sowie die Wirkungen dieser neuen Sanktionsmöglichkeit zu untersuchen. Allerdings werde durch ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes umfangreiches Forschungsprojekt zur Evaluation des Warnschussarrests der Intention des Antrages längst Rechnung getragen, und zwar nicht nur bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit. Insofern lehne die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ab.

GRÜNEN-Fraktionschef Jürgen Suhr betonte, dass die Einführung des Warnschussarrestes der Unterstellung zugrunde liege, dass Maßnahmen außerhalb des Arrestes nicht so geeignet seien, wie das temporäre Wegsperren. Deshalb hätten sich die GRÜNEN damals auch gegen den Warnschussarrest ausgesprochen. Soweit zur unterschiedlichen Philosophie. Dennoch vertrete auch seine Fraktion die Auffassung, dass man nun die bundesweite Evaluation abwarten müsse, bevor man weitere Schritte gehe. Deshalb sei man auch nicht für den Antrag der LINKEN, der vorab eine Evaluierung vor Ort fordere.

Andreas Texter von der CDU schloss den Reigen der Antragsgegner und berichtete von einem Besuch seiner Fraktion im Arrestbereich einer JVA, der die deutliche Trennung von Arrest und Vollzug belegte, so dass anderslautende Argumente falsch seien. Bezüglich der Evaluation halte auch seine Fraktion eine landeseigene Studie bei so wenigen Fällen für nicht sinnvoll.

Barbara Borchardt wollte den Argumenten nicht folgen. Bei gerade einmal 26 Jugendlichen im vergangenen Jahr sollte es doch nicht so schwierig sein, z.B. die landesinterne Rückfallquote zu erfassen.

Der LINKEN-Antrag wurde abschließend von Koalition und GRÜNEN abgelehnt.

Themen: #Justiz