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Die jüngsten Skandale um katastrophale Zustände in der Nutztierhaltung haben nicht nur die Verbraucher, sondern auch die politisch Verantwortlichen erschüttert und sensibilisiert. Kein Wunder, dass gleich mehrere Anträge sich mit diesem Thema befassten, und dass offenbar fraktionsübergreifend dringender Handlungsbedarf erkannt wurde...

Mit ihrem Antrag „Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung wissenschaftlich begründen“ (Drs. 6/3893) und dem Antrag „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung“ (Drs. 6/4859) haben LINKE und GRÜNE bereits vor einiger Zeit angeregt, die gesellschaftlichen Debatte um tierartbezogene Bestandobergrenzen in der Nutztierhaltung um Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu befördern. Da die grundsätzliche Intention des Antrages auch in der Koalition Zustimmung fand, wurden die Anträge in den Agrarausschuss überwiesen, wobei der Antrag der Fraktion DIE LINKE nach einer Anhörung für erledigt erklärt und dafür vom Landtag eine Entschließung angenommen werden sollte, in der festgestellt wird, dass ein Höchstviehbesatz von zwei Großvieheinheiten pro Hektar mit regionalem Bezug eine gute Grundlage für wissenschaftlich begründete Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung ist und mit der die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf den unterschiedlichen Handlungsebenen für die Schaffung von Grundlagen für Bestandsobergrenzen einzusetzen. Der Antrag der GRÜNEN, der absolute Zahlen für Bestandsobergrenzen beinhaltet, welche weder wissenschaftlich noch praktisch herzuleiten sind, wurde allerdings bereits im Agrarausschuss als Beschlussempfehlung abgelehnt.

Prof. Dr. Fritz Tack (LINKE), der den Entschließungsantrag des Agrarausschusses (siehe oben) einbrachte, zitierte zur Erheiterung des Plenums eine Episode, in der der SPD-Abgeordnete Heinz Müller die Beratungen eher als agrarwissenschaftliches Seminar denn ein politisches Entscheidungsgremium genannt habe. Die Beschlussempfehlung selbst nannte er einen ausgewogenen Kompromiss.

Dr. Ursula Karlowski (GRÜNE) die den GRÜNEN-Antrag begründete, zeigte sich erfreute, dass durch den damaligen LINKEN-Antrag zumindest die Debatte angestoßen worden sei, allerdings ohne Orientierungsgrößen, wo denn zukünftig Obergrenzen liegen könnten. Deshalb der eigene Antrag, denn die GRÜNEN wollten fest definierte Obergrenzen, so wie sie auch von Minister Backhaus im Zusammenhang mit der Straathof-Affäre in den Ring geworfen seien. Gigantische Anlagen seien nicht nur schädlich für einzelne Regionen, sondern auch für das Image des Landes.

Agrarminister Dr. Till Backhaus nannte es gut, dass die Diskussion in die Vorweihnachtszeit falle, in der wieder mit reich gedeckten Tischen zu rechnen sei. Bei aller Sympathie für die Ökologisierung der Landwirtschaft, dürfe man auch wirtschaftliche Aspekte nicht aus dem Auge verlieren, sonst werde es auf Dauer keine Landwirtschaft mehr in MV geben. Immerhin hingen an jedem unmittelbaren Landwirtschaftsarbeitsplatz ca. acht weitere Arbeitsplätze. Es sei deshalb nicht redlich von guter Öko- und schlechter konventioneller Landwirtschaft zu reden. Vielmehr gehe es um ein gutes Verhältnis von sozialen, ökonomischen und ökologischen Maßstäben. Leider seien die Lebensmittelpreise derzeit die Inflationsbremse Nr. 1 – auch durch Konzentrationsprozesse im Einzelhandel. Was Obergrenzen angehe, müsse man bei allen Entscheidungen regionale Verhältnisse beachten und weiter wissenschaftlich forschen. Den Bauernverband forderte er auf, neue Erkenntnisse zu beachten. Den Masterplanprozess - auch wenn es zwischenzeitlich harsche Kritik der Umweltverbände gegeben habe – bezeichnete er als einmalig. Die Umweltverbände forderte er auf, mehr Vertrauen in die Leidenschaft und gute Ausbildung der Landwirte zu haben.

Thomas Krüger (SPD) sprach von zwei Ebenen der Diskussion: die Ebene der Nutztiere pro Region und die Ebene der Nutztiere pro Anlage. Die aktuellen wissenschaftlichen Gutachten beschäftigten sich derzeit schwerpunktmäßig mit Menge pro Region. Man könne sich aber der fachlichen Diskussion um Stallgrößen nicht entziehen – sonst entschieden die betroffenen Menschen auf demokratischem Wege. Zur Gesellschaft gehörten eben zum einen die Landwirte mit ihren wirtschaftlichen Zwängen – aber auch die Anwohner mit ihren Ansprüchen an Lebensqualität. Deshalb müsse im Idealfall ein gesellschaftlicher Ausgleich in einem wissensbasierten Prozess stattfinden – oder aber die Politik müsse entscheiden und Normen setzen wie es der Antrag der Grünen vorsehe. Die vorliegende Beschlussempfehlung orientiere sich an Werten wie das Tierwohl, die Tiergesundheit, die sozialräumliche Kompatibilität einer Anlage, die Anforderungen an das betriebliche Management, die Wirkungen auf Boden, Luft, Wasser sowie Flora und Fauna, die ökonomischen Erfordernisse (Wirtschaftlichkeit einer Anlage) und die Transparenz, die Grundlage jedweder Maßnahme sein müssten.

Prof. Tack nutzte die Gelegenheit im Anschluss noch für weitere ausführliche fachliche Ergänzungen, wobei er sich alles in allem sehr zufrieden zeigte, dass das Anliegen seiner Fraktion so sachlich im Ausschuss behandelt worden sei und in der Entschließung seinen Widerhall fände. Im Unterschied zu den GRÜNEN lehne die LINKE eine konfrontative Politik gegenüber den konventionellen Tierhaltern aber ab, auch wenn er die Landwirte – wie bereits der Minister – aufforderte, eigene Wege aufzuzeigen.

Dr. Ursula Karlowski warf den anderen Fraktionen vor, sich weiterhin der Obergrenzendiskussion zu verweigern. Immerhin sei aber ein Umdenken spürbar, und es sei ihrer Auffassung nach nur eine Frage des Tempos und der Ausgestaltung, bis auch die Forderungen der GRÜNEN umgesetzt würden.

 

Thomas Krüger warf den GRÜNEN abschließend noch einmal vor, sich nicht für die ökonomischen Belange der Tierhaltung zu interessieren. So sei es derzeit einträglicher, mit Zwergkaninchen zu handeln, als aufwändig Schweine zu züchten. Die GRÜNEN pickten sich im Übrigen einzelne Punkte der Entschließung, z.B. die Höchstgrenzen pro Hektar heraus, verweigerten dann aber Schlussfolgerungen, die nicht zu den eigenen Vorstellungen passten.


In der Abstimmung zur Entschließung, die auf Antrag der GRÜNEN punkteweise durchgeführt wurde, gab es bei den GRÜNEN dann auch einen Mix aus Ablehnung, Zustimmung und Enthaltung, während die anderen Fraktionen in allen Punkten zustimmten. Der Antrag der GRÜNEN wurde hingegen abgelehnt.