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Dass die LINKE bei Unstimmigkeiten zwischen SPD und CDU vermittelnd einlenken muss, ist nicht gerade Alltag im Parlament. Doch wenn es der Sache dienlich ist, nimmt die Koalition solche friedenstiftende Angebote natürlich gerne an. In Zeiten des beginnenden Wahlkampfes ein gutes Zeichen...

Mit ihrem Antrag „Gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen“ (Drs. 6/5516) hat die LINKE den Landtag heute aufgefordert, festzustellen, dass die von der Justizministerkonferenz dargelegte Auffassung, wonach die bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer Überprüfung bedürfen, zutreffend ist. Der deutsche Whistleblower-Schutz beschränkt sich auf vereinzelte Vorschriften und Einzelfallentscheidungen von Gerichten. Zugleich soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Beschluss der Justizministerkonferenz, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird zu überprüfen, ob der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern einer Regelung bedarf, zügig umzusetzen und sich gegebenenfalls auf Bundesebene für den Erlass eines entsprechenden Gesetzes einzusetzen.

Barbara Borchardt (LINKE) sagte bei der Einbringung des Antrages, dass sie die Erwartung habe, dass nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht würden. Seit 2012 gebe es Anträge, auch der damaligen Oppositionspartei auf Bundesebene SPD, die alle abgelehnt worden seien mit dem Hinweis, vorhandene Schutzvorschriften seien bereits ausreichend. Doch die Einzelfallrechtsprechung sei nach Auffassung der LINKEN eben nicht rechtssicher. Als Beispiel nannte sie einen Bilanzbuchhalter, der wegen Geheimnisverrats verurteilt wurde, obwohl die von ihm erhobenen Vorwürfe wegen Steuer- und Subventionsbetrugs gegen seinen Arbeitgeber noch Gegenstand von Ermittlungen sind. Leider gebe es in dieser Frage eine unübersichtliche Gemengelage zwischen alle politischen Lagern – auch innerhalb der Opposition. Doch ein Kompromiss in Form eines Prüfauftrages sei den LINKEN zu wenig, am Ende müsse ein Gesetz stehen, zumal die Zahlen nicht rückläufig seien, sondern maximal dadurch stagnierten, dass es Einschüchterungsversuche gegen Whistleblower gebe.

Justizministerin Uta-Maria Kuder sprach von einem vielversprechenden Anfang des Antrages, nämlich die Forderung nach Anschluss an die Meinung der Justizministerkonferenz. Die darin geforderte Prüfung durch die Bundesregierung steht noch aus. Doch seien viele Rechtsbereiche betroffen - Arbeitsrecht, Steuerrecht, Medienrecht, Beamtenrecht – also werde es keinen Schnellschuss geben. Die Landesregierung werde entsprechende Initiativen auf Bundesebene natürlich konstruktiv und kritisch begleiten. Allerdings unterliege die LINKE offenbar einem Missverständnis bzgl. der politischen Rollenverteilung, denn wenn die Bundesregierung am Zug sei, mache es keinen Sinn als Land Beschlüsse zu fassen - auch nicht auf Vorrat.


Stefanie Drese (SPD) verwies auf den von Borchardt erwähnten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion von 2012, der damals von CDU/CSU/FDP abgelehnt worden sei. Inzwischen sei das Thema Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU/SPD. Entscheidende Hinweise zu Gammelfleisch-Skandalen, Notständen in Pflegeheimen oder Bestechungsvorwürfen bei Großunternehmen stammten häufig von couragierten Mitarbeitern aus den betroffenen Unternehmen. Viele Beispiele im Lebensmittel-, Gesundheits-, aber auch Finanzbereich zeigten allerdings, dass Hinweisgeber ein hohes Risiko eingingen, wenn sie über Missstände im Betrieb informieren. Der deutsche Whistleblower-Schutz beschränke sich auf vereinzelte Vorschriften und Einzelfallentscheidungen von Gerichten. Während in anderen Ländern Whistleblower durch Gesetze geschützt seien. Es bestehe also Handlungsbedarf auf Bundesebene. Der Antrag der Linksfraktion enthalte zwar keine neuen Aspekte. Er sei aber geeignet, dem Beschluss der Justizministerkonferenz – den man als SPD-Fraktion ausdrücklich begrüße – auch durch unser Landesparlament Nachdruck zu verleihen. Leider könne man dem Antrag nicht zustimmen, da man sich der Koalitionsdisziplin unterwerfe und die CDU dem Antrag nicht zustimmen könne.

Johannes Saalfeld (GRÜNE) startete mit dem Hinweis auf eine Whistleblower bei PWC in Luxemburg, der kürzlich verurteilt wurde, obwohl er über offenbar illegale Steuersparmodelle seines Unternehmens berichtet habe. Das sei nur möglich gewesen, weil es in Europa keinen einheitlichen Schutz gebe. Die Justizministerkonferenz habe hier den Finger in Wunde gelegt, wobei er CDU und SPD vorwarf, immer wieder zu blockieren. Die SPD fahre in dieser Frage einen Zickzackkurs, mal wolle man von der Diskussion um Snowden profitieren, dann stimme man an anderer Stelle für die Vorratsdatenspeicherung. Auf Europaebene gebe es derzeit noch eine Verschlechterung der Situation, die auch besonders Journalisten in ihrer Arbeit einschränkt, durch eine EU-Richtlinie zum Schutz vor Geschäftsgeheimnissen. Diese Richtlinie böte eine Gefahr des Missbrauchs. Auch der Landtag blockiere unter dem Vorwand des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen häufig die Öffentlichkeit von Ausschussitzungen.

Michael Silkeit (CDU) musste anschließend einräumen, erstmals mit Saalfeld übereinzustimmen, allerdings nur in der Frage des vermeintlichen Zickzackkurses der SPD. Er habe keine Erinnerung daran, dass die SPD mit der CDU über einen Änderungsantrag gesprochen habe, wenn man denn vorgehabt habe, dem LINKEN-Antrag eine Chance zu geben. Im Grundsatz, also bezüglich der Unterstützung der Forderung der Justizministerkonferenz, hätte man mit dem Antrag kein Problem.

Barbara Borchardt machte daraufhin einen versöhnlichen Vorschlag und schlug die getrennte Abstimmung der beiden Punkte vor, wobei sie angesichts der Kräfteverhältnisse innerhalb der Koalition die Frage an Silkeit richtete, seit wann der Knochen denn zum Hund kommen müsse?

Schlussendlich stimmte die Koalition tatsächlich mit der Opposition zusammen für Punkt 1 des Antrages. Der im Grunde praktisch auch nicht umsetzbare Punkt 2 wurde von SPD und CDU allerdings abgelehnt.