Altersgrenze für Kinderkrankentage erhöhen, Familien im Krankheitsfall besser absichern Auf seiner Titelseite berichtet der Nordkurier heute über unseren neuen Antrag für die kommende Landtagssitzung. Bislang endet der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach 45 SGB V mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Wir wollen, dass künftig Eltern auch dann Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld haben, wenn ihr erkranktes Kind älter als zwölf Jahre ist. Was wir tun? Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Altersgrenze auf 14 Jahre erhöht wird.


















