SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Nachdem das Landeshochschulgesetz Ende Januar zum ersten Mal im Landtag beraten wurde, fand heute die öffentliche Anhörung zur Reform statt. Dabei hatten Expertinnen und Experten die Möglichkeit, Anregungen einzubringen und allgemein Stellung zu nehmen. Der wissenschaftspolitische Sprecher, Dirk Stamer, zieht im Anschluss an die Anhörung im Wissenschaftsausschuss ein positives Fazit: 

„Ich bedanke mich bei allen Anzuhörenden. Besonders freut mich das viele positive Feedback für das neue Promotionsrecht und die von uns initiierte Open Access Strategie. Wir wollen die klügsten Köpfe in MV. Dafür braucht es gute Bedingungen an allen Hochschulen. Wir stellen uns mit dem neuen Landeshochschulgesetz noch besser auf im Wettbewerb um Fachkräfte und Studierende.“

Das Promotionsrecht für Fachhochschulen, die künftig als Hochschulen für angewandte Wissenschaften bezeichnet werden, in besonders forschungsstarken Studiengängen sei ein wichtiger Schritt. 

„Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, ist in Wahrheit eine ganz wichtige Entscheidung. Wenn wir die klügsten Köpfe nach Stralsund, Wismar und Neubrandenburg locken wollen, brauchen sie nicht nur gute Standortbedingungen, sondern auch echte Zukunftsperspektiven. Studierende überlegen es sich dreimal, ob sie an eine Fachhochschule gehen soll, bei der er sie keine realistische Chance auf eine Promotion haben. Oder sie wechseln an Hochschulen außerhalb von MV. Das wollen wir künftig verhindern“, sagt der Wissenschaftspolitiker.

Die Open Access Strategie wiederum sorgt dafür, dass wissenschaftliche Erkenntnisse künftig allen frei zur Verfügung stehen sollen. „Open-Access ist kein Nice to have. Der freie Zugang zu Forschungsdaten und Fachartikeln ist sowohl für Studierende als auch für Forschende von immenser Bedeutung. Wichtige Forschungsdaten und Erkenntnisse sollten ausgetauscht werden und nicht hinter Pay-Walls versteckt werden“, sagt Stamer.

Ebenfalls sehr positiv hervorgehoben wurde der sogenannte Nachteilsausgleich. Durch diesen können beispielsweise Studierende, die ihre Angehörigen pflegen oder sich um ihre Kinder kümmern müssen, die Chance bekommen, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen. Dieser kann insbesondere Abweichungen im Hinblick auf die Ableistung von Prüfungen, die Benutzung von Hilfsmitteln oder -personen sowie von Fristen zur Ablegung von Prüfungen vorsehen.

„Wir machen das Studium damit deutlich familienfreundlicher. Die Übernahme von Sorgearbeit ist gesellschaftlich notwendig und kann nur funktionieren, wenn sie von der Gemeinschaft mitgetragen wird", sagt Stamer.

Diese und weitere Maßnahmen wurden von den Anzuhörenden positiv bewertet. Nichtsdestotrotz gab es weitere Anregungen aus der Praxis. Mit diesen will die SPD-Fraktion sich nun intensiv beschäftigen. „Anhörungen sind für uns immer ganz wichtig, weil sie uns die Möglichkeit für weitere Verbesserungen geben. Wir werden die Anregungen in den kommenden Wochen genau prüfen. Ich freue mich, dass unsere zentralen Maßnahmen von den Expertinnen und Experten so deutlich befürwortet wurden."

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